22 12/2026
UMWELT
nicht. Zeitgleich, im März 2025, berichteten 
die Medien über die Fällung von mehr als 
480 Bäumen in den betroffenen Zonen.
Die Wichtigkeit von Weiterbildungen
Am 27. März 2025 fand in Lausanne ein 
Kurs von sanu zum Thema «Besonders ge-
fährliche Schadorganismen an Bäumen 
sicher erkennen» statt, in dem über den 
bereits in der Schweiz vorkommenden Asi-
atischen Laubholzbockkäfer unterrichtet 
wurde, aber auch über den Citrusbockkäfer, 
den Eschenprachtkäfer und den Kiefern-
holznematoden sowie über einzelne schäd-
liche Mikroorganismen.
Miriam Widmer vom Eidgenössischen 
Pflanzenschutzdienst sagte in der Einfüh-
rung: «Der Schutz der Schweizer Wälder 
betrifft die ganze Bevölkerung, denn sie sind 
von nationaler Bedeutung. Die Schador-
ganismen tauchen jedoch als Erstes oft in 
Städten auf, was bedeutet, dass die Gärt-
nerinnen und Gärtner sowie insbesondere 
auch die Landschaftsbauer und Pflanzen-
züchterinnen eine bedeutende Rolle spielen, 
wenn es um die Beobachtung der Natur 
geht. Und es bedeutet auch, dass die ge-
nannten Akteurinnen und Akteure über 
Krankheiten und Insekten Bescheid wissen 
müssen, um auch schnell Alarm schlagen zu 
können.» Daraufhin stellte die Expertin die 
Kenntnisse der Kursteilnehmerinnen und 
Kursteilnehmer anhand von Fotografien auf 
die Probe. Diese tippten auf «Kiefernholz-
nematode», «Kieferntriebsterben» usw., bis 
dann schliesslich doch noch die korrekte 
Antwort fiel: «Pechkrebs der Föhre». Die 
Mehrheit der Fachleute im Saal war mit 
dem Pilz Fusarium circinatum, dem Qua-
rantäneorganismus, der den Pflanzenkrebs 
verursacht, also noch nicht vertraut.
Wie alles begann
«Insekten und Krankheiten gelangen mit 
den Handelsströmen zu uns, durch den Im-
port, in Holzverpackungen, in Substraten 
oder auch in Pflanzen, welche die Rückkeh-
renden als Erinnerung an ihre Reise in ihrem 
Gepäck mitführen», erklärte Widmer. Auf-
grund des Klimawandels und der daraus 
resultierenden Temperaturveränderungen 
wird es für diese Organismen zunehmend 
möglich, sich in der Schweiz zu etablieren, 
vor allem in den Städten. «Die Grünflächen 
bzw. deren Unterhalt entpuppen sich als 
zentrale Schnittstelle zwischen den urba-
nen Zonen und den Wäldern. Darum sind 
die Fachleute aus der Grünen Branche als 
Beobachtende besonders geeignet für das 
Monitoring dieser problematischen Orga-
nismen.»
Gesetzlicher Aspekt
In Zusammenhang mit Pflanzenschutz-
massnahmen unterscheidet der Bund zwi-
Gefahr durch  
exotische Schädlinge
Meist sind es Gärtnerinnen und Landschaftsbauer, die 
als erste auf gefährliche Organismen aufmerksam 
werden, denn sie arbeiten an vorderster Front. Sie melden 
Schädlingsbefälle den Behörden und dämmen die Schäden 
am Holz ein. Text: Jean-Luc Pasquier
Asiatischer Laubholzbockkäfer. Foto: Kanton Freiburg 
«Es ist äusserst wichtig, dass vorliegende In-
formationen gelesen und die Anweisungen 
befolgt werden!» – Mit einem E-Mail-Auf-
ruf in roten Buchstaben wurden die Jardin­
Suisse-Mitglieder der Sektion Freiburg ganz 
zu Beginn dieses Frühjahrs über die Entde-
ckung des zweiten Laubholzbockkäferbefalls 
von Ende 2024 in ihrem Kanton informiert. 
Nach dem erfolgreich bekämpften Erstbefall 
zwischen 2014 und 2019 lautete der Betreff 
dieses Mal: «Asiatischer Laubholzbockkäfer 
– Vorschriften für die Entsorgung von Grün-
gut und das Anpflanzen in den abgegrenzten 
Gebieten in Marly, Pierrafortscha, Villars-
sur-Glâne und Freiburg». Absender war die 
Sektion Wald und Naturgefahren des Amts 
für Wald und Natur (WNA). 
Das Schreiben beinhaltete strikte Mass-
nahmen zur Tilgung des Asiatischen Laub-
holzbockkäfers in den betroffenen Gemein-
den. Grundsätzlich darf nicht das geringste 
bisschen Laubholz mehr aus den abgegrenz-
ten Zonen gelangen. Das Anpflanzen von 
Wirtsarten ist in den Zen­tral- und Fokus-
zonen verboten, lediglich für nicht holzi-
ges Pflanzenmaterial gilt diese Bestimmung 
Karte der Kern-, Fokus- und Pufferzonen – entsprechend 
der kantonalen Vorschriften zu den verschiedenen 
Bekämpfungsmassnahmen rund um den Herd in 
Pierrafortscha. Der Übersichtsplan wurde im März 2025 
erstellt, er kann sich ändern. Foto: Kanton Freiburg

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