Alle gemeinsam gegen den Japankäfer
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der Reisenden lanciert. Unter dem Titel «Gepäck checken, Japankäfer stoppen», sind sie aufgefordert, bei der Einreise in die Schweiz Fahrzeuge und Gepäck zu überprüfen sowie bei einer Sichtung den Schädling unschädlich zu machen und sofort Meldung zu erstatten.
(cb) Der Japankäfer (Popillia japonica) ist
nicht mehr zu stoppen. Immer wieder erreichen
uns Meldungen von neuen Funden.
Die Herkunft der Populationen ist
nicht leicht nachweisbar. Sicher ist, dass
die invasive Art eingeschleppt und zuerst
an diversen Orten entlang der Reise- und
Handelsrouten im Alpentransit gesichtet
wurde. Das bedeutet eindeutig, dass sie
als «blinde Passagiere» die Ländergrenze
beziehungsweise den Alpenhauptkamm
passiert haben müssen. Denn bisher
konnte nur ein Verdachtsfall beim Import
von Pflanzen festgestellt werden. Der
Pflanzenhandel ist also nachweislich kein
Treiber der Verbreitung des Japankäfers.
Das Bundesamt für Landwirtschaft
(BLW) hat eine Kampagne zur Sensibilisierung
der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Reisenden lanciert. Unter dem
Titel «Gepäck checken, Japankäfer stoppen
», sind sie aufgefordert, bei der Einreise
in die Schweiz Fahrzeuge und Gepäck
zu überprüfen sowie bei einer Sichtung
den Schädling unschädlich zu machen
und sofort Meldung zu erstatten.
Erste Funde gab es in der Schweiz 2017
im Südtessin, wo 2020 erstmals ein Befallsgebiet
abgegrenzt wurde. Die geografische
Nähe zu Italien, in der Lombardei
ist der Käfer seit 2014 nachgewiesen, haben
die Ausbreitung ermöglicht. Drei Jahre
später wurden je ein Befallsherd in den
Kantonen Zürich, in Kloten, und Wallis
gemeldet. Letzten Sommer gab es sechs
neue Befallsherde in den Kantonen Genf,
Waadt, Solothurn und Luzern. Grössere
Befallsherde wurden in den Kantonen
Basel, Tessin, Zürich und Wallis abgegrenzt.
Im Tessin hat die Population zugenommen.
Es gab erste grössere Schäden
mit Produktions- und Qualitätsverlusten,
besonders im Weinbau.
In diesem Jahr werden aufgrund Käfer-
oder Larvenfunden von letztem Jahr
neue abgegrenzte Gebiete mit Befalls- und
Pufferzonen eingerichtet oder bestehende
erweitert. Im Aargau sind weitere Gemeinden
aufgrund der Funde in Boningen
(SO) von Massnahmen betroffen.
Auch in Spiez, dem ersten Sichtungsort
im Kanton Bern, gelten Sicherheitsmassnahmen,
ebenso in Teilen des Oberaargaus.
Gleiches gilt für das südliche Stadtgebiet
von Thun, Kloten und Gemeinden
im Umland wie Bassersdorf, Opfikon,
Dietlikon, Lufingen, Winkel, Oberglatt
und Rümlang.
Die Massnahmen gelten auch für Gartenbaubetriebe
in den betroffenen Zonen.
Vom 1. Juni bis 30. September gilt ein
absolutes Bewässerungsverbot für Rasen
und mit Gräsern bewachsene Grünflächen
im Befallsherd. Ausnahme gibt es
für öffentliche Grünflächen wie Freibäder
oder Sportplätze, die im Spätsommer mit
Nematoden behandelt wurden. Zudem
gelten in diesen Zonen besondere Vorschriften
für Transport und Ausfuhr von
Grüngut, Kompost oder Erdmaterial bis
30 Zentimetern Tiefe.
JardinSuisse engagiert sich in diesem
Thema sehr. Weitere Informationen dazu:
https://jardinsuisse.ch/de/umwelt/umweltschutz/quarantaneorganismen/

Sie können in der Landwirtschaft und im Weinbau schwere Schäden verursachen.
Foto: Wikimedia / Ryan Hodnett
