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PSM: Resistenzmanagement als Hintertür

Das Engagement von JardinSuisse zahlt sich aus: Mit dem Argument des Resistenzmanagements lässt sich oft erfolgreich eine Notfallzulassung für Lückenindikationen im Pflanzenschutz beantragen. Dieser Ausweg ergab sich im Gespräch mit Vertretern der Industrie. Text: Alberto C. Picece

 
 

Existieren keine oder keine ausreichenden und praktikablen Bekämpfungsverfahren oder aber die zugelassenen Pflanzenschutzmittel gewährleisten keine oder keine genügende Problemlösung, spricht man von Lückenindikatoren. Hintergrund sind meist zu kleine Fallzahlen oder eine zu geringe wirtschaftliche Relevanz seitens der Hersteller. Die Fachstelle Umweltschutz von Jardin­Suisse hat zusammen mit Olivier Mark, dem Präsidenten von JardinSuisse, und Josi Poffet, Bereichsleiter Produktion/Handel, ein Treffen mit Syngenta initiiert, um eine Lösung für Lückenindikationen im Pflanzenschutz zu suchen. Das Gespräch machte klar, dass in den letzten Jahren der Aufwand im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der Schweiz stark angestiegen ist.

Besonderheiten der gültigen Verordnung
Ist ein PSM für die EU zugelassen, so erfolgt keine automatische Übernahme der Zulassung in der Schweiz. Handelt es sich allerdings um Verbote von PSM, leitet sich aus dem Verbot in der EU unmittelbar ein Verbot für die Schweiz ab. Deshalb stockt die Zulassung neuer Mittel auf dem Markt, die Produzenten sind unter anderem gezwungen, auf weniger umweltverträgliche zurückzugreifen. «Teppeki» beispielsweise gilt als nützlingsschonende Lösung für die Bekämpfung von Blattläusen im Gemüsebau, ist im Zierpflanzenbereich aber verboten. Rationale Gründe dafür, dass ein Mittel im Freiland für die Gemüseproduktion zugelassen, für den Einsatz bei Zierpflanzen im Gewächshaus aber verboten ist, gibt es kaum.
Die Zulassung von Teppeki im Zierpflanzenbau ermöglicht den Einsatz von natürlichen Nützlingen im konventionellen Anbau. So würde diese Notfallzulassung zu einem umweltschonenden und nachhaltigeren Zierpflanzenanbau führen, da diese Hand-in-Hand mit dem Einsatz von Nützlingen gekoppelt werden kann und so in der Summe weniger konventionelle Mittel appliziert werden müssen.

Ausweg dank Notfallzulassungen
Schweizer Produzenten dürfen nun berechtigte Hoffnungen auf eine Lösung haben: Im Zuge des Resistenzmanagements scheinen Notfallzulassungen ein gangbarer Weg zu sein. In der Regel wird eine Notfallzulassung im Gegensatz zum regulären Zulassungsverfahren innerhalb kürzerer Zeit (ca. ein halbes Jahr) gewährt, sie ist hingegen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Zudem muss sie jährlich neu beantragt werden. Diese Hintertür ist die aktuell beste Lösung, die JardinSuisse vermitteln kann. Die Mitglieder des Verbandes sind aufgerufen, weitere für den produzierenden Gartenbau wünschbare PSM zu melden. Olivier Mark: «Der Verband setzt sich weiterhin für praktikable Lösungen und die Interessen seiner Mitglieder ein.»

Die Notfallzulassung von nützlingsschonenden PSM reduziert den effektiven PSM-Einsatz: ­Nützlingsschonende PSM können mit dem Einsatz von Nützlingen gekoppelt werden und so müssen 
weniger konventionelle Mittel appliziert werden. Foto: Hedwig Storch/Wikimedia
Die Notfallzulassung von nützlingsschonenden PSM reduziert den effektiven PSM-Einsatz: ­Nützlingsschonende PSM können mit dem Einsatz von Nützlingen gekoppelt werden und so müssen
weniger konventionelle Mittel appliziert werden. Foto: Hedwig Storch/Wikimedia

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