g'plus Banner Werbung
 
 

Was ändert sich mit der RGB24?

Mit höheren Kompetenzen ins Berufsleben starten: Das ist das Ziel der Revision Grundbildung in der Grünen Branche. Im Sommer beginnen die ersten Lernenden ihre Grundbildung gemäss der neuen Bildungsverordnung. In den vergangenen Monaten wurden deshalb auf 18 Veranstaltungen in der Deutschschweiz die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner der Ausbildungsbetriebe von Vertretern der Betriebe, Berufsfachschulen, überbetrieblichen Kursen, aber auch von den Chefexperten Qualifikationsverfahren und von der Abteilung Berufsbildung JardinSuisse informiert. Das Interesse war gross, und es gab viele Fragen bezüglich der individuellen Umsetzung. 

 
 
Dem Nachwuchs muss ein attraktives Berufsbild geboten werden, damit er sich für den Gärtnerberuf entscheidet. Foto: Dominik Baur
Dem Nachwuchs muss ein attraktives Berufsbild geboten werden, damit er sich für den Gärtnerberuf entscheidet. Foto: Dominik Baur

Mit dem 1. Januar 2024 sind die neue Bildungsverordnung und Bildungspläne für die gärtnerische Grundbildung EFZ und EBA in Kraft getreten. Mit der Revision Grundbildung (RGB24) wird die Ausbildung optimiert und den zukünftigen Anforderungen des Berufs angepasst. Die letzte Totalrevision fand im Jahr 2012 statt. 

Dem Nachwuchs muss ein attraktives Berufsbild geboten werden, damit er sich für den Gärtnerberuf entscheidet. Die jungen Leute wollen neben dem Lernen auch Anerkennung und Sinnhaftigkeit in ihrer Ausbildung finden. Lernen mit Fokus und eine praxisorientierte Ausbildung verleiht ihnen mehr Handlungskompetenzen. Hierbei übernehmen die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Betrieben eine besondere Rolle. Sie sind Lernbegleiter, Vorbilder und Ansprechpartner für den Nachwuchs in der Grünen Branche, aber auch Bindeglieder zur Berufsschule und den überbetrieblichen Kursen. Was ändert sich in Zukunft? Welche neuen Anforderungen müssen sich die Berufsbildner stellen? Wir geben Antwort auf einige der wichtigsten Fragen. 

In Zukunft reduziert sich die Anzahl der Fachrichtungen. Welche Richtungen können die Lernenden wählen?
Die Fachrichtungen Zierpflanzen, Stauden und Baumschulen werden zukünftig zur Pflanzenproduktion zusammengelegt. Als zweite Fachrichtung können sie Garten- und Landschaftsbau wählen. In der Fachrichtungen Pflanzenproduktion können die Betriebe weiterhin die Spezialisierung Zierpflanzen, Stauden, Baumschule und Verkauf anbieten. 

Die «erweiterte Berufskenntnis» ist zukünftig in beiden Fachrichtungen kein Fallfach mehr. Weshalb wurde so entschieden?
Die «Erweiterte Berufskenntnis» war bisher das dritte Fallfach. Die Gärtnerbranche war fast die letzte Branche, welche drei Fallfächer hatte. Gemäss den Vorgaben des Bundes und den Kantonen, welche die übergeordneten Instanzen der Berufsbildung sind, wurde dies wie in andere Lehrberufen auf zwei Fallfächer begrenzt. In Zukunft wird die praktische Arbeit sowie die Gesamtnote als Fallfach gewertet. 

Dennoch ist und bleibt Pflanzenkompetenz auch in Zukunft die Kernkompetenz der Grünen Branche. Bisher hatten die Auszubildenden in allen Regionen und Betrieben eine einheitliche Pflanzenliste, die auswendig gelernt und beherrscht werden musste. Dies bereitete teils grosse Probleme. Für einige Lernenden war es auch der Grund für den Abbruch oder das Nichtbestehen des QV. Wie wird gewährleistet, dass das für die Fachrichtung oder Spezialisierung notwendige Fachwissen im Alltag des Lehrbetriebs erworben und verwendet wird?
Als Schlüsselkompetenz der künftigen Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit haben Pflanzen in der Ausbildung weiterhin einen hohen Stellenwert. Neu ist, dass die Lernende ihre praktischen Arbeitserfahrungen und das dazugehörige theoretische Wissen zu den Pflanzen anhand einer vorgegebenen Auswahl des betriebsspezifischen Pflanzensortiments erlangen. Zukünftig wird die Pflanzenkompetenz nicht mehr durch Auswendiglernen, sondern praxisbezogen im Berufsalltag beispielsweise bei Pflanz-oder Pflegemassnahmen erworben. Eine einheitliche Pflanzenliste für alle Lernenden in der Schweiz gibt es also nicht mehr. Jeder Lernende erstellt dafür sein ganz individuelles Pflanzenwerk nach dem betriebsspezifischen Sortiment. 

Was versteht man unter einem Pflanzenwerk?
Es ist eine persönliche schriftliche oder digitale Lerndokumentation, in der kontinuierlich die Pflanzen aufgenommen werden, mit denen die Lernende oder der Lernende während der praktischen Tätigkeit im Lehrbetrieb in Kontakt kommt. Die Lernenden können selber die Form und Art (analog, digital) wählen und diese nach eigenen Vorstellungen und Ideen bestücken und gestalten. Ausgehend von konkreten Handlungen stehen im Pflanzenwerk immer die Pflanzen im Zentrum, indem sie beispielsweise Pflanzarbeiten, Kulturarbeiten, Pflegearbeiten oder Begrünungen ihres Berufsalltags beschreiben und dokumentieren. Die Auszubildenden erlangen dadurch eine individuelle Pflanzenkompetenz. Die Anzahl und Auswahl der zu dokumentierenden Pflanzen soll individuell in Absprache zwischen den Lernenden und den Betrieben erfolgen. 

Wie wird das Pflanzenwerk erstellt?
Das Pflanzenwerk soll regelmässig über die drei Ausbildungsjahre im Lehrbetrieb erstellt und erweitert werden. Idealerweise werden nach Abschluss der Tagesarbeit oder zu festgelegten, wöchentlichen Zeiten die neuen Pflanzen beschrieben und dokumentiert, mit denen der Lernende bei seinen aktuellen Tätigkeiten wie Bepflanzung, Pflegearbeiten oder Begrünung gearbeitet hat. Neben den Pflanzen werden auch die konkreten Handlungen beschrieben, die mit oder an den Pflanzen ausgeführt wurden.
Als Quellen können Lehrmittel, Fachliteratur, Fachberichte und das Internet genutzt werden. Dem Beschrieb der Pflanze (Gattung, Art, Name, Wuchsform, Blütezeit, Blütenfarben, idealer Standort, aktuelle Standortbedingungen, Schädlingsbefall, eventuelle Alternativen zur Pflanzenwahl mit Beschreibung) werden Fotos, Skizzen, Grafiken oder ein Herbarium beigefügt. Bei Bedarf sollen die Lernenden von den Berufsbildnern und Mitarbeiterinnen im Betrieb unterstützt werden. Vor allem soll das Erstellen des Pflanzenwerks den Lernenden Freunde bereiten. Nur so ist ein nachhaltiger Lerneffekt garantiert. 

Wird das Pflanzenwerk auch in der Berufsfachschule (BFS) und an den überbetrieblichen Kursen (üK) eingesetzt?
Der Betrieb trägt die Verantwortung für die Erarbeitung und die Begleitung des Pflanzenwerks. Doch BFS und üK sollen den Lernenden zusätzliche Motivation und Unterstützung geben. Deshalb wird das Pflanzenwerk auch im Unterricht und den üK genutzt. Es dient dem Austausch unter den Lernenden und fördert somit die Lernkooperation. 

Wird die Pflanzenkompetenz weiterhin im QV geprüft?
Am Qualifikationsverfahren wird die Pflanzenkompetenz anhand von konkreten Handlungssituationen und dem Fachgespräch überprüft, beispielsweise bei Pflanzarbeiten mit den dazugehörigen Pflegemassnahmen. Dabei werden alternative Pflanzvorschläge erörtert. Die Pflanzen können unter Beizug von Hilfsmitteln bestimmt werden. Auch das eigene Pflanzenwerk kann verwendet werden. Das Pflanzenwerk erhält seitens der Schule keine Benotung. Der Lehrbetrieb bestimmt über die Quantität und urteilt die Qualität des Pflanzenwerks. 

Die Lernenden sollen mit der Ausbildung mehr Handlungskompetenz erreichen. Wie wird in Zukunft die Zusammenarbeit der drei Lernorte Ausbildungsbetriebe, üK und BFS daraufhin ausgerichtet?
Der Bildungsplan definiert die Leistungsziele für die vernetzten Lernorte. Alle drei Lernorte richten ihren Ausbildungsauftrag auf authentische und konkrete Arbeitssituationen aus, damit für die Lernenden eine Verknüpfung zwischen den Handlungen und dem dazu notwendigen Wissen sichtbar wird. Die Leistungsziele legen fest, welches Wissen oder welche Kompetenzen jeder Auszubildende in der Ausbildungszeit und konkret zu welchem Zeitpunkt erworben haben muss. 
Dabei sollten sie in allen drei Bereichen BFS, üK und Ausbildungsbetrieb (Kenntnis / Lernen / Praxis) immer auf dem gleichen Niveau sein. Werden die Leistungsziele gemeinsam mit den Lernenden vereinbart, können sie in Eigenkompetenz die Planung über die Ausbildungszeit koordinieren. Doch nicht jeder Betrieb verfügt über ausreichende Kapazitäten, um alle Leistungsziele abzudecken. Hierfür können Kooperationen mit anderen Ausbildungsbetrieben gebildet werden. 

Inwieweit fliesst die Spezialisierung EFZ Pflanzenproduktion ins Programm der schulischen Ausbildung ein?
Alle Lernenden absolvieren die gleiche Grundausbildung. Die Spezialisierung bei der Fachrichtung Pflanzenproduktion EFZ erfolgt ab dem zweiten Lehrjahr in Blocktagen und umfasst 60 Lektionen und drei üK-Tage. Geplant ist, dass die Berufsfachschulen aufgrund ihrer Grundkompetenzen überregional zusammenarbeiten und gemeinsame Blocktage anbieten.

Text: Claudia Bertoldi


Pflanzenkompetenz bleibt auch in Zukunft die Kernkompetenz der Grünen Branche Die Kenntnisse werden aber nicht mehr durch Auswendiglernen, sondern praxisbezogen erworben. Das Pflanzenwerk ist die Lerndokumentation aller Pflanzen, die sie während ihrer Ausbildung kennenlernen. Foto: Dominik Baur
Pflanzenkompetenz bleibt auch in Zukunft die Kernkompetenz der Grünen Branche Die Kenntnisse werden aber nicht mehr durch Auswendiglernen, sondern praxisbezogen erworben. Das Pflanzenwerk ist die Lerndokumentation aller Pflanzen, die sie während ihrer Ausbildung kennenlernen. Foto: Dominik Baur

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. April

Karl Bieri
Hofstettenstrasse 15b
3600 Thun
zum 75. Geburtstag


19. April 2024 

Freimitglied Rosa Fiechter,
Landbergstrasse 33
9230 Flawil
zum 95.Geburtstag


Wir trauern um


Freimitglied Ruedi Kündig-Murer

Salachstrasse 10
6438 Ibach
gestorben am 5. März 2024
im Alter von 88 Jahren.


Mitglied Roger Uetz
Mühlebühlstrasse 2,
5737 Menziken, gestorben am 15. März 2024
im Alter von 56 Jahren.   


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Aargau


Busi-Gartenbau GmbH
Peter Sandmeier

Baumgartenstrasse 2
5707 Seengen

Gardenia Garten GmbH
Brendon McLeod

Titlisweg 6
8966 Oberwil-Lieli  

Gardis Gartenbau GmbH
André Renold

Hagebuchenweg 1
4805 Brittnau

Murer Garten & Natursteinarbeiten GmbH
Thomas Murer

Mettenfeld 25
5642 Mühlau

Naturgartenhaus GmbH
David Eichenberger

Feldstrasse 26
5712 Beinwil am See

Naturraum Gärten AG
Felix Greuter

Ringstrasse West 27
5600 Lenzburg 

Sacher Gartenbau
Thomas Sacher

Riesmatthof 56
4315 Zuzgen  


Regionalsektion JardinSuisse beider Basel 

Vita arborea Wald- und Baumpflege GmbH
Martin Müller
Im Höfli 2
4453 Nusshof


Regionalsektion JardinSuisse Zürichsee+ 


Giardino Nobile GmbH
Sandro Müller

Dürsenen 2
8833 Samstagern

Treff Garten GmbH
Till Treff

Florastrasse 8
8953 Dietikon




g’plus – Fachmagazin für die grüne Branche
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
T 044 388 53 53
F 044 388 53 40
M redaktion(at)gplus.ch

Herausgeber von g’plus ist JardinSuisse, 
Unternehmerverband Gärtner Schweiz. 

Jardin Suisse