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Dürfen Gemeinden Schottergärten verbieten?

) Im Umgang mit Schottergärten suchen Gemeinden unterschiedliche Wege. Der Bubendorfer Gemeinderat und die Kommission Revision Zonenvorschriften schlägt im Entwurf der neuen Zonenvorschriften für die Siedlung vor, Schottergärten in der Umgebungsgestaltung zu verhindern, Grünflächen von angemessenem Ausmass vorzuschreiben und ökologisch sinnvolle Bepflanzungen einzufordern. Im November und Dezember 2022 ermöglichte die Gemeindeverwaltung der Bevölkerung, an einem Mitwirkungsverfahren teilzunehmen.

Mittlerweile sind die Rückmeldungen im Entwurf der Zonenvorschriften berücksichtigt, wie die Oberbaselbieter Zeitung «Volksstimme» berichtet. Voraussichtlich im September wird die Gemeindeversammlung über die neue Nutzungsplanung mit ihren strengeren Bestimmungen zu versiegelten Flächen befinden.

Gegenüber der «Volksstimme» sagte der Gemeinderat, zukünftige Bepflanzungen sollen vorwiegend einheimisch und standortgerecht sein. Invasive Neophyten sowie Schotterflächen ohne ökologischen Wert, mit Ausnahme für den Fassadenschutz, seien verboten. «Steingärten wie bisher soll es in Bubendorf nicht mehr geben», betonte Matthias Mundwiler, Vizepräsident des Gemeinderates, an der Präsentation der neuen Zonenvorschriften. Der Gemeinderat und die Kommission würde dies als sinnvolle und notwendige Einschränkung für Grundbesitzer erachten. Zudem sprach sich Mundwiler für mehr Biodiversität und Nachhaltigkeit aus, um die Folgen des Klimawandels zu mindern.
Die Gemeinde Elgg indessen ist vom Kanton Zürich zurückgepfiffen worden, weil sie Schottergärten verbieten wollte.

Überraschend stimmten 2022 die Stimmberechtigten der Gemeinde einem entsprechenden Vorstoss des Einwohners Simon Berger zu, weil Schottergärten schlecht für den Wasserhaushalt, das Mikroklima und die Biodiversität sind, wie der «Tages-Anzeiger» vor Kurzem berichtet hat. «Das Verbot war nicht gesetzeskonform», sagte Andreas Zwicky, Bereichsleiter Planung, Bau und Energie gegenüber dieser Zeitung. «Der Artikel war zu scharf formuliert.» Gemäss der Zürcher Baudirektion darf eine Gemeinde nur mit einer Kannbestimmung in einem begrenzten Rahmen die Gestaltung von Privatgärten beeinflussen, nicht aber mit Mussbestimmungen.

Im Dezember 2022 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Stopp der Verschotterung von Grünflächen». Darin empfiehlt er, in der Bau- und Nutzungsverordnung gegen Schottergärten vorzugehen und die Bevölkerung für eine naturnahe Gartengestaltung zu sensibilisieren. Kurz darauf sprach sich JardinSuisse gegen eine Reglementierung der Gartengestaltung aus, unterstützte aber das Ziel, eine ökologische wertvolle Grünflächengestaltung in Siedlungen zu fördern. Informationen, wie eine solche Gestaltung aussehen kann, bietet seit Längerem die Website von JardinSuisse.

Text und Foto: Urs Rüttimann

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