Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat insbesondere die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in seinem Unternehmen so zu regeln, dass es zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird. Dies ist eine Führungsaufgabe. Der Chef oder die Chefin kann jedoch bestimmte Aufgaben delegieren und Unterstützung beiziehen. Es macht Sinn, im Betrieb eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) zu bestimmen und diese speziell für die Aufgabe Schulen zu lassen.
Ort
Bildungszentrum JardinSuisse Aargau, Birr (AG)
Termine
22.08.2025 08:00 Uhr - 28.11.2025 17:00 Uhr
Veranstaltungsart
Kurs
Die Ausbildung zum Kopas ist ein obligatorischer Bestandteil der Branchenlösung. Die Mitglieder der Branchenlösung haben jederzeit sicherzustellen, dass in ihrem Betrieb ein Kopas gemäss dem Konzept Aus und Weiterbildung von Kopas angestellt ist.
Voraussetzung Teilnahme:
Verantwortungsvolle Mitarbeitende mit abgeschlossener Lehre und 3 Jahren Berufserfahrung, welche die Aufgaben als Kopas Arbeitssicherheit im Betrieb übernehmen. Teilnehmende der höheren Berufsbildung Gärtner/Gärtnerin mit Fachausweis. (Grundlagenmodul BP-Q2: Grundlagen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit)
Kursziele:
Kursinhalte:
Kursdaten: 22. August, 28. November
Nächster Kurs-Termin: 14. August 2026, 11.Dezember 2026
Weitere Informationen: JardinSuisse Aargau | Weiterbildung - JardinTOP (BP-Q2)
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