Die Lohn- und Arbeitsverhältnisse in der Grünen Branche sind regelmässig Gegenstand diverser Anschuldigungen. JardinSuisse hat nun zusammen mit seinem Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) eine verbindliche Erhöhung der Lohnsumme beschlossen. Text und Bild: Marius Maissen
Geht es um die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, so steht die Grüne Branche der Schweiz oftmals in der Kritik. Neben dem Garten- und Landschaftsbau zählen zudem Baumschulen, Produktionsbetriebe sowie der Gärtnerische Detailhandel zur Grünen Branche. Immer wieder bemängelt werden diesbezüglich die Mindestlöhne im Bereich Garten-und Landschaftsbau, welche sich nach Angaben der Kritiker trotz ähnlicher Arbeit nicht mit denjenigen der Baubranche vergleichen lassen.
Mindestlohn um ein Prozent erhöht
JardinSuisse hat sich nun mit seinem Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) zu einer verbindlichen Erhöhung der Lohnsumme um ein Prozent geeinigt. Ab dem Jahr 2017 werden die Mindestlöhne für Fachkräfte angepasst. Der Mindestlohn für Mitarbeitende mit drei Jahren Berufserfahrung beträgt je nach Fachrichtung neu zwischen 4200 und 4650 Franken. Konkret beträgt der Mindestlohn im Garten- und Landschaftsbau 4650 Franken, in Baumschulen 4350 Franken und in Produktionsbetrieben sowie Betrieben des gärtnerischen Detailhandels 4200 Franken. Ein dreizehnter Monatslohn ist nach wie vor im Gesamtarbeitsvertrag definiert.
Erhöhung der Lohnsumme
Ebenfalls beschlossen die Verhandlungspartner, die Lohnsumme um ein Prozent zu erhöhen und die nach der Erhöhung der Mindestlöhne verbleibende Lohnsumme für individuelle Lohnanpassungen zu verwenden. Mit diesen Änderungen gehen die beiden Sozialpartner auf dem langfristig geplanten Weg weiter. Sie wollen die Branche nach ihren Möglichkeiten weiterentwickeln. Dabei werden bewusst Mindest- und nicht Marktlöhne verhandelt, wie dies zum Teil in anderen Branchen der Fall ist.
Der Markt bestimmt den Lohn
Die Grüne Branche und speziell der Garten- und Landschaftsbau stehen regelmässig aufgrund der vermeintlich tiefen Mindestlöhne in der Kritik, wobei der Zusammenhang zu anderen Faktoren der Branche in der Regel nicht berücksichtigt wird. Im Gegensatz zu dem oft gemachten Vergleich zum Bauhauptgewerbe, ist der Garten- und Landschaftsbau dem Baunebengewerbe zuzuordnen. Der Gärtner als Unternehmer hat somit mit ähnlichen Bedingungen zu kämpfen wie der Schreiner, der Gipser oder der Sanitär. Neben branchenfremden Anbietern, welche die Gartenarbeit zu günstigeren Konditionen anbieten können, sowie wetterabhängigen Bedingungen werden Gartenarbeiten in den meisten Fällen mit Eigenkapital finanziert, während Arbeiten im Bauhauptgewerbe in der Regel mit Fremdkapital finanziert werden. Schlussendlich werden die Löhne vom Markt bestimmt und die Mindestlöhne sind ein Schutz für die Schwächsten, sowohl auf der Arbeitgeber- wie auch auf der Arbeitnehmerseite.
GAV für einen Grossteil der Schweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche gilt für die Mitgliedsbetriebe von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land sowie Schaffhausen, welche einen eigenen regionalen GAV haben. Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1300 Betrieben mit über 10 000 Mitarbeitenden.
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