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Der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche

Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben den ­Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche überarbeitet. Dieser gilt für die Betriebe Garten- und Landschaftsbau, Baumschulen, Zierpflanzenproduzenten und für die Verkaufsgärtnereien. Der Vertrag bietet mehr Ferientage und eine Erhöhung der Mindestlöhne für Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau. Text: Carlo Vercelli

 
 

An der Delegiertenversammlung 2018 erhielt der Zentralvorstand von JardinSuisse den Auftrag, die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrages mit Allgemeinverbindlichkeit (GAV FAR) für den Garten- und Landschaftsbau zu prüfen. Dieses Projekt wurde nun nicht weiterverfolgt, da das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Bedenken angemeldet hat, dass ein GAV FAR in einer Branche, der keine allgemeinverbindlichen Mindestlöhne und Arbeitszeiten festlegt, auch für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Die wesentliche Änderung für die Mitarbeitenden in der Branche ist die Ferienregelung: Neu gelten 25, ab dem fünfzigsten Altersjahr 30 Tage Ferien. Auch wird eine neutrale Anlaufstelle für Fragen der Mitarbeitenden rund um den Gesamtarbeitsvertrag geschaffen. Für die Grüne Branche ist es wichtig, dass die Flexibilität bezüglich Arbeitsstunden weiterhin gegeben ist, sind doch alle Fachrichtungen starken saisonalen Schwankungen unterworfen.
Um als Branche attraktiv zu bleiben, wurde der Mindestlohn einer Fachkraft mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und drei Jahren Erfahrung im Bereich Garten- und Landschaftsbau auf 4750 Franken angehoben, dies entspricht einer Erhöhung um 25 Franken pro Monat. In den ersten drei Jahren darf dieser Lohn um maximal 250 Franken unterschritten werden. Somit verdient ein Garten- und Landschaftsbauer nach Erlangen des EFZ minimal 4500 Franken, was einer Erhöhung von 50 Franken entspricht. Um die Absolventen einer EBA-Ausbildung marktfähiger zu machen, kann der EBA-Mindestlohn neu im ersten Jahr nach der Erlangung des Attestes um 150 Franken, im zweiten Jahr um 100 Franken und im dritten Jahr um 50 Franken unterschritten werden. Die Mindestlöhne der übrigen Kategorien und Bereiche bleiben gleich. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lohnregulativen sind auf
www.jardinsuisse.ch unter Themen/Sozialpartnerschaft/GAV zu finden.

Keine Lohnsummenerhöhung
Da die Corona-Krise die Betriebe ganz unterschiedlich trifft und die wirtschaftliche Entwicklung noch nicht absehbar ist, wird keine Lohnsummenerhöhung vorgeschrieben. Hier muss jeder Betrieb nach seiner wirtschaftlichen Situation entscheiden. Jedoch müssen Löhne unter 4000 Franken um 0,5 Prozent angehoben werden.
Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner und der Zentralvorstand sind überzeugt, dass mit den vorliegenden Ergebnissen ein für die Branche angepasster und moderner Gesamtarbeitsvertrag vorliegt. Er gilt für Mitglieder, deren Firmen in einer Region sind, die keinen regionalen Gesamtarbeitsvertrag mit Allgemeinverbindlicherklärung haben. Die Mitglieder von JardinSuisse werden in Kürze ein gedrucktes Exemplar des neuen GAV erhalten, zusätzliche Exemplare können bei der Geschäftsstelle in Aarau bestellt werden.

Um als Branche attraktiv zu bleiben, wurde bei den Gartenbauern der Mindestlohn einer Fachkraft mit drei Jahren Berufserfahrung angehoben. Foto: JardinSuisse
Um als Branche attraktiv zu bleiben, wurde bei den Gartenbauern der Mindestlohn einer Fachkraft mit drei Jahren Berufserfahrung angehoben. Foto: JardinSuisse

Kurznachrichten

Wir gratulieren

16. September 2025 

Urs Bär

Bösch 65
6331 Hünenberg
70. Geburtstag    


26. September 2025  

Freimitglied Bruno Stauffer 

Romontweg 6
2542 Pieterlen 
70. Geburtstag  

2. Oktober 2025    

Peter Gehring

Mörsburgstrasse 16
8472 Seuzach
70. Geburtstag  

Wir trauern um

um unser Ehrenmitglied  
Daniel Bürgin
Bolzbach 20 
6462 Seedorf
verstorben am 27. August 2025 im Alter  von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern 

Garte Zyt GmbH
René Seiler
Sonnhaldestrasse 31
4912 Aarwangen BE 


Regionalsektion JardinSuisse Thurgau 

Erdilo GmbH
Enrico Winzeler
Frauenfeldstrasse 11
8252 Schlatt TG 



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