JardinSuisse prüft regelmässig die laufenden Vernehmlassungen des Bundes, um die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Bei der Vernehmlassung Agrarpaket 2018 war es hauptsächlich die Pflanzenschutzverordnung, welche für die Grüne Branche Anlass zu einer Stellungnahme bot. Text: Marius Maissen
Federführend bei der Ausarbeitung der Stellungnahme war die Fachgruppe Baumschulen unter der Leitung der neuen Präsidentin Dora Aebi. Die anderen Fachgruppen Produktion, Detailhandel sowie GaLaBau sichteten die Verordnung ebenfalls kritisch und liessen ihre Ansichten in die Stellungnahme einfliessen.
Grundsätzliche konnte man die Ausweitung der Pflanzenpasspflicht auf alle Pflanzen nachvollziehen. Man setzt sich aber dafür ein, dass der Pflanzenpass wie bisher mit der Rechnung umgesetzt wird. Die vorgesehenen Anpassungen des Systems sowie des Formates des Pflanzenpasses sind für die Baumschulen so nicht umsetzbar und wirtschaftlich nicht vertretbar. Die zusätzlichen Investitionen oder Ressourcen in Form von Mitarbeitern würden für die Unternehmen eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten. Falls das komplexe System durchgesetzt würde, fordert JardinSuisse für die Unternehmen eine Entschädigung für die neu aufgetretenen effektiven Kosten.
JardinSuisse empfiehlt dem Bundesamt für Landwirtschaft eine Vereinfachung des Systems durch die Einführung einer UID (Nummer) für die einzelnen Betriebe. Dies ist europaweit so üblich. Zurzeit müssen die Betriebe diverse Nummern (zum Beispiel AMS-Nummer, GlobalGAP-Nummer, Pflanzenpass-Nummer, UID, Betriebsnummer im Artikelstamm) verwenden.
Neben der Pflanzenschutzverordnung wurde von der Geschäftsstelle auch die Pflanzenschutzmittelverordnung sowie die Düngerverordnung durch die Laborleiterin der Geschäftsstelle, Laura Kaiser, geprüft. Bei beiden Verordnungen sah man keinen Anlass zur Verfassung einer Stellungnahme.
Die detaillierte Positionierung des Verbandes zum Agrarpaket 2018 kann auf der Website www.jardinsuisse.ch eingesehen werden.
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