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Revidiertes Datenschutzgesetz: ­Bereiten Sie sich vor!

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 1. September in Kraft. Es bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Gewiss, der Fokus der ­Grünen ­Branche liegt nicht auf der Bearbeitung von Personendaten. Dennoch gilt: ­Setzen Sie sich mit den neuen Bestimmungen auseinander und nutzen Sie unsere ­Hilfestellung!

 
 
Ab Anfang September müssen laut revidiertem Schweizer Datenschutzgesetz alle Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren. Foto: rawpixel.com

JardinSuisse hat sich dem Thema angenommen und publiziert für seine Mitglieder einen Praxisleitfaden. Dieser nimmt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG auf und zeigt ihnen, wo die dringendsten Handlungsfelder bestehen. Der Praxisleitfaden orientiert sich am Alltag eines KMU, gibt konkrete Hinweise und hilft bei der Umsetzung.

Informationspflicht Datenbearbeitung

Eine der massgeblichsten Pflichten des revidierten DSG ist es, dass Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren müssen. Wir stellen Ihnen dafür ein Muster für eine Datenschutzerklärung zur Verfügung. Das Muster deckt die regulären Prozesse und Datenbearbeitungen der Unternehmen der Grünen Branche ab und kann frei genutzt werden. Da jedes Unternehmen seine Besonderheiten hat, enthält das Muster eine Vielzahl von optionalen Textteilen. Je nach Situation in Ihrem Unternehmen verwenden oder verwerfen Sie den entsprechenden Textteil. Zusammenfassend empfiehlt JardinSuisse:

  • Prüfen Sie, was für Sie passt, und nehmen Sie alle notwendigen Änderungen vor. Das Muster enthält weitergehende Erläuterungen.
  • Wenn Ihnen bestimmte Informationen fehlen, holen Sie sich Unterstützung oder fragen Sie bei den relevanten Stellen und Dienstleistern, zum Beispiel beim Betreiber der Website, nach.
  • Publizieren Sie die Datenschutzerklärung bis spätestens 1. September auf Ihrer Website oder an anderer geeigneter Stelle.

Darüber hinaus macht Sie JardinSuisse auf das Dokument «revDSG – was zu tun ist» der Kanzlei Vischer AG aufmerksam. Nutzen Sie dieses, um bei sich intern Regeln über den Umgang mit Personendaten festzulegen – also eine kleine Datenschutzweisung. Weitergehende Informationen finden Sie im Praxisleitfaden.


Die Dokumentation ist im Mitgliederbereich unter jardinsuisse.ch zu finden.

Text: Thomas Phyffer, 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

16. September 2025 

Urs Bär

Bösch 65
6331 Hünenberg
70. Geburtstag    


26. September 2025  

Freimitglied Bruno Stauffer 

Romontweg 6
2542 Pieterlen 
70. Geburtstag  

2. Oktober 2025    

Peter Gehring

Mörsburgstrasse 16
8472 Seuzach
70. Geburtstag  

Wir trauern um

um unser Ehrenmitglied  
Daniel Bürgin
Bolzbach 20 
6462 Seedorf
verstorben am 27. August 2025 im Alter  von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern 

Garte Zyt GmbH
René Seiler
Sonnhaldestrasse 31
4912 Aarwangen BE 


Regionalsektion JardinSuisse Thurgau 

Erdilo GmbH
Enrico Winzeler
Frauenfeldstrasse 11
8252 Schlatt TG 



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