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Revidiertes Datenschutzgesetz: ­Bereiten Sie sich vor!

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 1. September in Kraft. Es bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Gewiss, der Fokus der ­Grünen ­Branche liegt nicht auf der Bearbeitung von Personendaten. Dennoch gilt: ­Setzen Sie sich mit den neuen Bestimmungen auseinander und nutzen Sie unsere ­Hilfestellung!

 
 
Ab Anfang September müssen laut revidiertem Schweizer Datenschutzgesetz alle Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren. Foto: rawpixel.com

JardinSuisse hat sich dem Thema angenommen und publiziert für seine Mitglieder einen Praxisleitfaden. Dieser nimmt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG auf und zeigt ihnen, wo die dringendsten Handlungsfelder bestehen. Der Praxisleitfaden orientiert sich am Alltag eines KMU, gibt konkrete Hinweise und hilft bei der Umsetzung.

Informationspflicht Datenbearbeitung

Eine der massgeblichsten Pflichten des revidierten DSG ist es, dass Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren müssen. Wir stellen Ihnen dafür ein Muster für eine Datenschutzerklärung zur Verfügung. Das Muster deckt die regulären Prozesse und Datenbearbeitungen der Unternehmen der Grünen Branche ab und kann frei genutzt werden. Da jedes Unternehmen seine Besonderheiten hat, enthält das Muster eine Vielzahl von optionalen Textteilen. Je nach Situation in Ihrem Unternehmen verwenden oder verwerfen Sie den entsprechenden Textteil. Zusammenfassend empfiehlt JardinSuisse:

  • Prüfen Sie, was für Sie passt, und nehmen Sie alle notwendigen Änderungen vor. Das Muster enthält weitergehende Erläuterungen.
  • Wenn Ihnen bestimmte Informationen fehlen, holen Sie sich Unterstützung oder fragen Sie bei den relevanten Stellen und Dienstleistern, zum Beispiel beim Betreiber der Website, nach.
  • Publizieren Sie die Datenschutzerklärung bis spätestens 1. September auf Ihrer Website oder an anderer geeigneter Stelle.

Darüber hinaus macht Sie JardinSuisse auf das Dokument «revDSG – was zu tun ist» der Kanzlei Vischer AG aufmerksam. Nutzen Sie dieses, um bei sich intern Regeln über den Umgang mit Personendaten festzulegen – also eine kleine Datenschutzweisung. Weitergehende Informationen finden Sie im Praxisleitfaden.


Die Dokumentation ist im Mitgliederbereich unter jardinsuisse.ch zu finden.

Text: Thomas Phyffer, 

Kurznachrichten

Wir gratulieren



18. November 2025 

Freimitglied Oskar Achermann
Bluemattstrasse 140
6370 Stans
zum 85. Geburtstag   


21. November 2025 

Freimitglied Hans Stadler
Hinter Herdschwand 12
6020 Emmenbrücke
zum 85. Geburtstag   


22. November 2025 

Freimitglied Carlo Bettosini
Via Campacci 9
6927 Bigogno d’Agra
zum 70. Geburtstag    

Wir trauern um

um unser Mitglied  

Bruno Mäder
Mesmerenweg 4
9425 Thal
gestorben am 24. Oktober 2025
im Alter von 61 Jahren.  


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Ostschweiz

pm gARTen AG
Patrick Müller
Dorfstrasse 61
7323 Wangs

Regionalsektion JardinSuisse Tessin

Rusconi Mattia Giardini 
Strada dal Pozz 10
6915 Pambio-Noranco 

Trascamac
di Damiano Terraneo
Via Lucomagno 123
6722 Corzonesco  


Regionalsektion JardinSuisse Zentralschweiz

Fischer Gärtner AG
Patrick + Thomas Fischer
Eichwaldstrasse 1
6234 Triengen


Zumbühl AG – umshaus.ch
Samuel Zumbühl
Rüdelmoos 2
6122 Menznau


Regionalsektion JardinSuisse Zürcher Oberland

Bruno Gartenbau GmbH
Bruno Cunha
Feldeggstrasse 2
8645 Jona



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