Um die Interessen seiner Mitglieder auch auf politischer Ebene zu wahren, sichtet JardinSuisse regelmässig Vernehmlassungen und nimmt wenn nötig Stellung dazu. JardinSuisse hat jüngst zu der Teilrevision der Chemikalienverordnung sowie der Biozidprodukteverordnung Stellung genommen. Bei der Revision des Luftfahrtgesetzes kann zudem ein Teilerfolg verbucht werden.
Text: Marius Maissen; Bild: Shutterstock
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Anfang Februar die politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise zur Vernehmlassung zu der Teilrevision der Chemikalienverordnung sowie der Biozidprodukteverordnung eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Mai. Die Teilrevision wurde von JardinSuisse geprüft und für die Grüne Branche als unbedenklich eingestuft.
Chemikaliengebührenverordnung – Mehrfachprüfung wird abgelehnt
Die Anpassungen der Chemikaliengebührenverordnung sowie der Biozidprodukte-Vollzugverordnung beinhalten unter anderem auch, dass ein Verfahren eingeführt werden soll, welches in der EU eingereichte Gesuche für Wirkstoffgenehmigungen bewertet und durch eine Schweizer Beurteilungsstelle zulässt. JardinSuisse begrüsst diesen Punkt, denn man ist klar der Ansicht, dass Produkte, welche bereits in der EU getestet wurden, in der Schweiz nicht erneut geprüft werden müssen. Ebenfalls beinhaltet die Revision Anpassungen an die Entwicklung des EU-Rechts zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen. Die Mitglieder von JardinSuisse sind auf qualitativ hochwertige Wirkstoffe angewiesen. Der Abbau von Handelshemmnissen wird daher vom Verband explizit begrüsst.
Luftfahrtgesetz tangiert Grüne Branche
Dass zwischen einer Vernehmlassung und politischen Entscheiden längere Zeitspannen vergehen können, zeigt das Beispiel der Revision des Luftfahrtgesetzes. Die Teilrevision, die aufgrund des Namens die Grüne Branche eher nicht tangieren dürfte, wurde im September 2015 in die Vernehmlassung geschickt. Sie sah unter anderem vor, dass Gewächshäuser künftig eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt benötigen würden, da diese theoretisch Flugzeuge blenden könnten. JardinSuisse hat seinerzeit die Problematik frühzeitig erkannt und sich zusammen mit dem Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) sowie mit dem Schweizer Bauernverband (SBV) gegen eine entsprechende Regelung ausgesprochen. Es darf nun ein erster Teilerfolg verbucht werden. Der aktuell im Parlament diskutierte Vorschlag sieht nur noch mögliche Einschränkungen in der Sicherheitszone von Flughäfen vor. Diese Zone ist jedoch speziell in Zürich relativ gross. JardinSuisse wird die Angelegenheit weiter verfolgen und sich für eine vernünftige Umsetzung einsetzen.
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