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Lohnrunde 2025: Teuerungsausgleich und gezielte
Lohnerhöhungen in der Grünen Branche

Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich bei den Garten- und Landschaftsbaubetrieben auf einen Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent und zusätzliche Lohnerhöhungen geeinigt. Für die gärtnerische Produktion und den Detailhandel wurde eine differenzierte Einigung erzielt. Die Lohnanpassungen 2025 stärken faire Arbeitsbedingungen in der Branche und berücksichtigen die aktuelle wirtschaftliche Lage.

Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich auf einen Teuerungsausgleich und zusätzliche Lohnerhöhungen geeinigt. 
Foto: Shutterstock / PeopleImages.com – Yuri A
Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich auf einen Teuerungsausgleich und zusätzliche Lohnerhöhungen geeinigt.
Foto: Shutterstock / PeopleImages.com – Yuri A

Generelle Teuerungsanpassung und gezielte Lohnerhöhungen im GaLaBau 

Für Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) wird ein genereller Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent per Anfang 2025 umgesetzt. Diese Anpassung gilt für alle Löhne. Zusätzlich soll eine Lohnsummenerhöhung um 0,3 Prozent den Betrieben ermöglichen, besonders engagierte Mitarbeitende individuell zu belohnen. 

Flexible Lohnsummenerhöhung für produzierende Unternehmen 

In den produzierenden Unternehmen, zu denen die Zierpflanzenproduzenten, der gärtnerische Detailhandel und Baumschulen zählen, wurde eine flexible Lösung gefunden. Hier wird die Lohnsumme um 0,8 Prozent erhöht, wobei die Verteilung individuell erfolgt. Diese Anpassung erlaubt es den Betrieben, die spezifischen Gegebenheiten ihrer Organisation zu berücksichtigen und die Löhne gezielt anzupassen, um die Leistung und das Engagement der Mitarbeitenden zu honorieren. 

Höherer Mindestlohn für qualifizierte Fachkräfte 

Im Bereich der Zierpflanzenproduktion und im gärtnerischen Detailhandel wurde eine Erhöhung des Mindestlohns um 50 Franken für Angestellte mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beschlossen. Die Massnahme setzt ein positives Zeichen für die Wertschätzung und Förderung von qualifiziertem Personal. Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich auf einen Teuerungsausgleich und zusätzliche Lohnerhöhungen geeinigt.

Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) 

Zum 1. Januar 2025 tritt ein neuer GAV in Kraft, gültig bis Ende 2026, mit zwei zentralen Neuerungen:

  • Fahrzeiten-Entschädigung: Arbeitszeiten für Fahrten zur Sammelstelle werden künftig vergütet.
  • Reduzierte Jahresarbeitszeit: In den Bereichen Baumschulen, Zierpflanzen, Stauden und Detailhandel sinkt die Jahresarbeitszeit um 26 Stunden, was einer Reduktion von 30 Minuten pro Woche entspricht. 

Die Ergebnisse der Lohnrunde 2025 sowie der angepasste GAV sind Zeugnis für das gemeinsame Engagement der Sozialpartner für faire, zukunftsorientierte und tragbare Arbeitsbedingungen. 


Text: Thomas Pfyffer


 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

16. September 2025 

Urs Bär

Bösch 65
6331 Hünenberg
70. Geburtstag    


26. September 2025  

Freimitglied Bruno Stauffer 

Romontweg 6
2542 Pieterlen 
70. Geburtstag  

2. Oktober 2025    

Peter Gehring

Mörsburgstrasse 16
8472 Seuzach
70. Geburtstag  

Wir trauern um

um unser Ehrenmitglied  
Daniel Bürgin
Bolzbach 20 
6462 Seedorf
verstorben am 27. August 2025 im Alter  von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern 

Garte Zyt GmbH
René Seiler
Sonnhaldestrasse 31
4912 Aarwangen BE 


Regionalsektion JardinSuisse Thurgau 

Erdilo GmbH
Enrico Winzeler
Frauenfeldstrasse 11
8252 Schlatt TG 



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