Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich bei den Garten- und Landschaftsbaubetrieben auf einen Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent und zusätzliche Lohnerhöhungen geeinigt. Für die gärtnerische Produktion und den Detailhandel wurde eine differenzierte Einigung erzielt. Die Lohnanpassungen 2025 stärken faire Arbeitsbedingungen in der Branche und berücksichtigen die aktuelle wirtschaftliche Lage.
Für Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) wird ein genereller Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent per Anfang 2025 umgesetzt. Diese Anpassung gilt für alle Löhne. Zusätzlich soll eine Lohnsummenerhöhung um 0,3 Prozent den Betrieben ermöglichen, besonders engagierte Mitarbeitende individuell zu belohnen.
In den produzierenden Unternehmen, zu denen die Zierpflanzenproduzenten, der gärtnerische Detailhandel und Baumschulen zählen, wurde eine flexible Lösung gefunden. Hier wird die Lohnsumme um 0,8 Prozent erhöht, wobei die Verteilung individuell erfolgt. Diese Anpassung erlaubt es den Betrieben, die spezifischen Gegebenheiten ihrer Organisation zu berücksichtigen und die Löhne gezielt anzupassen, um die Leistung und das Engagement der Mitarbeitenden zu honorieren.
Im Bereich der Zierpflanzenproduktion und im gärtnerischen Detailhandel wurde eine Erhöhung des Mindestlohns um 50 Franken für Angestellte mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beschlossen. Die Massnahme setzt ein positives Zeichen für die Wertschätzung und Förderung von qualifiziertem Personal. Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich auf einen Teuerungsausgleich und zusätzliche Lohnerhöhungen geeinigt.
Zum 1. Januar 2025 tritt ein neuer GAV in Kraft, gültig bis Ende 2026, mit zwei zentralen Neuerungen:
Die Ergebnisse der Lohnrunde 2025 sowie der angepasste GAV sind Zeugnis für das gemeinsame Engagement der Sozialpartner für faire, zukunftsorientierte und tragbare Arbeitsbedingungen.
Text: Thomas Pfyffer
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