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Lohnrunde 2024 bringt die Branche voran – keine Löhne mehr unter 4000 Franken

JardinSuisse und ihr Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich in ihren Lohnverhandlungen auf den vollen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent geeinigt. Zudem beschliessen sie eine Lohnsummenerhöhung im Umfang von 0,5 Prozent für individuelle Lohnanpassungen in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus. 

In der zahlenmässig bedeutenden Gruppe der Garten- und Landschaftsbauer betragen die Mindestlöhne künftig für alle Ausbildungsgrade 4000 Franken oder mehr. Sie reichen von 4000 Franken für ungelernte Mitarbeitende bis hin zu 5200 Franken für leitende Angestellte. In Baumschulen, in gärtnerischen Produktionsbetrieben und Verkaufsgärtnereien profitieren die Mitarbeitenden ebenso von einer Erhöhung der Mindestlöhne. 

Wichtiges Zeichen für die Grüne Branche Olivier Mark, Präsident von JardinSuisse, zeigt sich erfreut über die erzielte Einigung: «Mit 1,7 Prozent Teuerungsausgleich setzen wir ein klares Zeichen für die Angestellten. Die Lohnsummenerhöhung von 0,5 Prozent ist nur in Betrieben vernünftig, die eine solche tragen können.» 

Zukunftsweisend ist die Einigung auch deshalb, weil sich die Branche in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld bewegt und sich mit einem teilweisen Fachkräftemangel konfrontiert sieht. Vor Kurzem wurden überdies die Lohnempfehlungen für die lernenden Gärtnerinnen und Gärtner angehoben. 

Grüne Berufe Schweiz (GBS) sind langjähriger Sozialpartner von JardinSuisse. ­Rudolf Keller von GBS zur Lohnrunde 2024: «Wir entschädigen die Mitarbeitenden unserer Branche mit einem vollen Teuerungsausgleich für entstandene Kaufkraftverluste. Wichtig für uns ist, dass wir soziale und attraktive Bedingungen erzielen konnten.» Stichtag für die 1,7 Prozent Teuerungsausgleich ist der 30. September 2023. Die Lohnsummenerhöhung soll für individuelle Lohnanpassungen eingesetzt werden und sie kommt für die Unternehmungen des Garten- und Landschaftsbaus zur Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebe Lohnerhöhungen erlaubt. 

Verbindlichkeit in über 1300 Betrieben 

Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche sind alle Mitglieder-Unternehmen von JardinSuisse, dem Unternehmerverband Gärtner Schweiz, unterstellt, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben. Ausgenommen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1300 Betrieben mit rund 12 000 Mitarbeitenden. 

Weitere Infos: www.jardinsuisse.ch Lohnregulative für 2024 und Gesamtarbeits­vertrag: bit.ly/49qa6C2.      


Text:  Thomas Pfyffer

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

7. Mai

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg

zum 90.Geburtstag


28. Mai 2024

Andreas Graf
Schönburgstrasse 48
3013 Bern

zum 70. Geburtstag


Wir trauern um


Freimitglied Ruedi Kündig-Murer

Salachstrasse 10
6438 Ibach
gestorben am 5. März 2024
im Alter von 88 Jahren.


Mitglied Roger Uetz
Mühlebühlstrasse 2,
5737 Menziken, gestorben am 15. März 2024
im Alter von 56 Jahren.   


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern


Immerblüht GmbH
Fabian Niederhauser

Dorfstrasse 26,
3238 Gals 



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