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Lohnrunde 2024 bringt die Branche voran – keine Löhne mehr unter 4000 Franken

JardinSuisse und ihr Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich in ihren Lohnverhandlungen auf den vollen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent geeinigt. Zudem beschliessen sie eine Lohnsummenerhöhung im Umfang von 0,5 Prozent für individuelle Lohnanpassungen in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus. 

In der zahlenmässig bedeutenden Gruppe der Garten- und Landschaftsbauer betragen die Mindestlöhne künftig für alle Ausbildungsgrade 4000 Franken oder mehr. Sie reichen von 4000 Franken für ungelernte Mitarbeitende bis hin zu 5200 Franken für leitende Angestellte. In Baumschulen, in gärtnerischen Produktionsbetrieben und Verkaufsgärtnereien profitieren die Mitarbeitenden ebenso von einer Erhöhung der Mindestlöhne. 

Wichtiges Zeichen für die Grüne Branche Olivier Mark, Präsident von JardinSuisse, zeigt sich erfreut über die erzielte Einigung: «Mit 1,7 Prozent Teuerungsausgleich setzen wir ein klares Zeichen für die Angestellten. Die Lohnsummenerhöhung von 0,5 Prozent ist nur in Betrieben vernünftig, die eine solche tragen können.» 

Zukunftsweisend ist die Einigung auch deshalb, weil sich die Branche in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld bewegt und sich mit einem teilweisen Fachkräftemangel konfrontiert sieht. Vor Kurzem wurden überdies die Lohnempfehlungen für die lernenden Gärtnerinnen und Gärtner angehoben. 

Grüne Berufe Schweiz (GBS) sind langjähriger Sozialpartner von JardinSuisse. ­Rudolf Keller von GBS zur Lohnrunde 2024: «Wir entschädigen die Mitarbeitenden unserer Branche mit einem vollen Teuerungsausgleich für entstandene Kaufkraftverluste. Wichtig für uns ist, dass wir soziale und attraktive Bedingungen erzielen konnten.» Stichtag für die 1,7 Prozent Teuerungsausgleich ist der 30. September 2023. Die Lohnsummenerhöhung soll für individuelle Lohnanpassungen eingesetzt werden und sie kommt für die Unternehmungen des Garten- und Landschaftsbaus zur Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebe Lohnerhöhungen erlaubt. 

Verbindlichkeit in über 1300 Betrieben 

Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche sind alle Mitglieder-Unternehmen von JardinSuisse, dem Unternehmerverband Gärtner Schweiz, unterstellt, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben. Ausgenommen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1300 Betrieben mit rund 12 000 Mitarbeitenden. 

Weitere Infos: www.jardinsuisse.ch Lohnregulative für 2024 und Gesamtarbeits­vertrag: bit.ly/49qa6C2.      


Text:  Thomas Pfyffer

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren



18. November 2025 

Freimitglied Oskar Achermann
Bluemattstrasse 140
6370 Stans
zum 85. Geburtstag   


21. November 2025 

Freimitglied Hans Stadler
Hinter Herdschwand 12
6020 Emmenbrücke
zum 85. Geburtstag   


22. November 2025 

Freimitglied Carlo Bettosini
Via Campacci 9
6927 Bigogno d’Agra
zum 70. Geburtstag    

Wir trauern um

um unser Mitglied  

Bruno Mäder
Mesmerenweg 4
9425 Thal
gestorben am 24. Oktober 2025
im Alter von 61 Jahren.  


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Ostschweiz

pm gARTen AG
Patrick Müller
Dorfstrasse 61
7323 Wangs

Regionalsektion JardinSuisse Tessin

Rusconi Mattia Giardini 
Strada dal Pozz 10
6915 Pambio-Noranco 

Trascamac
di Damiano Terraneo
Via Lucomagno 123
6722 Corzonesco  


Regionalsektion JardinSuisse Zentralschweiz

Fischer Gärtner AG
Patrick + Thomas Fischer
Eichwaldstrasse 1
6234 Triengen


Zumbühl AG – umshaus.ch
Samuel Zumbühl
Rüdelmoos 2
6122 Menznau


Regionalsektion JardinSuisse Zürcher Oberland

Bruno Gartenbau GmbH
Bruno Cunha
Feldeggstrasse 2
8645 Jona



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