Die Flugsaison des Japankäfers beginnt in Kürze. Betriebe, die Pflanzen in Verkehr bringen, müssen vor dem 1. Juni des jeweiligen Jahres bestimmte Schutzmassnahmen umsetzen. Nur so ist gewährleistet, dass Pflanzen vom betroffenen Betrieb aus der jeweiligen Pufferzone heraus verkauft oder transportiert werden dürfen.
Wird ein Betrieb erst während der Flugzeit des Japankäfers Teil eines Befallsherds, einer Befallszone oder einer Pufferzone, dürfen Pflanzen, die ab dem 1. Juni ungeschützt waren, nicht mehr aus dieser Zone gebracht werden.
Text: Eliane Läuchli, Foto: Katja Schulz, Wikimedia Commons
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