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Japankäfer: Massnahmen müssen vor dem 1. Juni umgesetzt werden

Die Flugsaison des Japankäfers beginnt in Kürze. Betriebe, die Pflanzen in Verkehr bringen, müssen vor dem 1. Juni des jeweiligen Jahres bestimmte Schutzmassnahmen umsetzen. Nur so ist gewährleistet, dass Pflanzen vom betroffenen Betrieb aus der jeweiligen Pufferzone heraus verkauft oder transportiert werden dürfen.

Japankäfer

Wird ein Betrieb erst während der Flugzeit des Japankäfers Teil eines Befallsherds, einer Befallszone oder einer Pufferzone, dürfen Pflanzen, die ab dem 1. Juni ungeschützt waren, nicht mehr aus dieser Zone gebracht werden.  

  • Die Massnahmen und weitere sind im Dokument «Massnahmen Japankäfer» zusammengefasst, das JardinSuisse Ende März per Newsletter an seine Mitglieder versendet hat. Sie finden es online unter: jardinsuisse.ch → Umwelt → Schadorganismen. 
  • Zusätzliche Informationen stellen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)und der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) im Merkblatt Nr. 20 zur Verfügung: www.blw.admin.ch → Japankäfer → Dokumente → Merkblatt Nr. 20. 
  • Eine aktuelle Übersicht über befallene Gebiete bietet die Agroscope-Befallskarte: www.agroscope.admin.ch → Japankäfer.   

Text: Eliane Läuchli, Foto: Katja Schulz, Wikimedia Commons

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

16. September 2025 

Urs Bär

Bösch 65
6331 Hünenberg
70. Geburtstag    


26. September 2025  

Freimitglied Bruno Stauffer 

Romontweg 6
2542 Pieterlen 
70. Geburtstag  

2. Oktober 2025    

Peter Gehring

Mörsburgstrasse 16
8472 Seuzach
70. Geburtstag  

Wir trauern um

um unser Ehrenmitglied  
Daniel Bürgin
Bolzbach 20 
6462 Seedorf
verstorben am 27. August 2025 im Alter  von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern 

Garte Zyt GmbH
René Seiler
Sonnhaldestrasse 31
4912 Aarwangen BE 


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