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Gärtnereien dürfen weiterhin Hanfpalmen überwintern

JardinSuisse verbucht einen Erfolg: Betriebe dürfen auch künftig Chinesische Hanfpalmen überwintern. Der Unternehmerverband setzte sich beim Bundesamt für Umwelt dafür ein und hat eine Ausnahmeregelung erwirkt. Ab dem 1.September tritt die angepasste «Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt» (Freisetzungsverordnung, FrSV) in Kraft. Auf zwei Listen aufgeführt sind gebietsfremde invasive Pflanzen, die nicht mehr verkauft werden dürfen. Je nachdem, auf welcher Liste eine dieser Pflanzen aufgeführt ist, müssen unterschiedliche Handlungsvorschriften befolgt werden. 

 
 
Eine invasive Verbreitung der Chinesischen Hanfpflanze wird verhindert, indem man die Fruchtstände der Hanfpflanzen vor der Reife entfernt. 
Foto: Wikimedia / W. Bulach
Eine invasive Verbreitung der Chinesischen Hanfpflanze wird verhindert, indem man die Fruchtstände der Hanfpflanzen vor der Reife entfernt.
Foto: Wikimedia / W. Bulach

Die Chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei) ist auf der zweiten Liste (Anhang 2.2) eingetragen. Für diese Pflanzen gilt, dass sie weder verkauft noch vermietet («Abgabe an Dritte») werden dürfen. Eine Gärtnerin oder ein Gärtner hingegen darf Hanfpalmen weiterhin vor Ort in einem Privatgarten pflegen und für die Überwinterung vorbereiten. Doch gemäss der ursprünglichen Auslegung der FrSV wäre es Privaten nicht mehr erlaubt gewesen, Hanfpalmen wie bisher im Gewächshaus einer Gärtnerei zu überwintern. 

Verschiedene Besitzer von Gewächshausbetrieben, die eine solche Dienstleistung lange schon anbieten, haben diese Entscheidung kritisiert. Sie wiesen darauf hin, dass von einer Hanfpalme in einem Gewächshaus keine Gefahr der Verbreitung ausgehe, da vor der Anlieferung für die Überwinterung alle Früchte entfernt werden könnten. JardinSuisse setzte sich für diese Betriebe beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein und forderte eine Streichung der Klausel, die Überwinterung in Gewächshäusern zu verbieten. «Der Unternehmerverband wurde dabei von der Waadtländer Nationalrätin Jacqueline de Quattro mit ihrer juristischen Expertise unterstützt», teilt JardinSuisse mit. Mittlerweile hat das Bafu den Sachverhalt nochmals geprüft. Es kommt neu zum Schluss, dass Gärtnereien Hanfpalmen oder andere Kundenpflanzen weiterhin überwintern dürfen.   

An die Überwinterung geknüpft sind indessen die Bedingungen, dass: 

  • die Pflanze in einem Gewächshaus überwintert wird; 
  • die Person, welche die Pflanze überwintert, 
  • diese in keiner Weise für eigene ­Zwecke nutzt und die Pflanze im Frühjahr an ihren Besitzer zurückgegeben wird.   

Wie JardinSuisse weiter mitteilt, will man auch das Verbot nicht hinnehmen, dass Betriebe der Grünen Branche Pflanzen nicht vermieten dürfen. Jacqueline de Quattro reichte eine entsprechende Interpellation ein, die von mehreren Politikerinnen und Polikern von JardinPolitique unterzeichnet wurde. Sie hat zum Ziel, die finanziellen Einbussen betroffener Betriebe abzufedern und damit den Abbau von Arbeitsplätzen in der Branche zu verhindern. Eine Vermietung im Rahmen von Ausnahmeregeln soll hingegen weiterhin möglich bleiben.     


Kurznachrichten

Wir gratulieren



18. November 2025 

Freimitglied Oskar Achermann
Bluemattstrasse 140
6370 Stans
zum 85. Geburtstag   


21. November 2025 

Freimitglied Hans Stadler
Hinter Herdschwand 12
6020 Emmenbrücke
zum 85. Geburtstag   


22. November 2025 

Freimitglied Carlo Bettosini
Via Campacci 9
6927 Bigogno d’Agra
zum 70. Geburtstag    

Wir trauern um

um unser Mitglied  

Bruno Mäder
Mesmerenweg 4
9425 Thal
gestorben am 24. Oktober 2025
im Alter von 61 Jahren.  


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Ostschweiz

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Patrick Müller
Dorfstrasse 61
7323 Wangs

Regionalsektion JardinSuisse Tessin

Rusconi Mattia Giardini 
Strada dal Pozz 10
6915 Pambio-Noranco 

Trascamac
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Via Lucomagno 123
6722 Corzonesco  


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Rüdelmoos 2
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