Ab 1. Januar wird die Mehrwertsteuer erhöht. Die Erhöhung dieses Steuersatzes war Teil der AHV-Reform 2021, welche die Stimmbevölkerung Ende September 2022 an der Urne angenommen hat. Der Normalsatz wird neu 8,1 Prozent (bisher 7,7 Prozent), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 Prozent (bisher 3,7 Prozent) und der reduzierte Satz 2,6 Prozent (bisher 2,5 Prozent) betragen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht das Datum der Rechnung oder deren Bezahlung. Alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht wurden, unterliegen also den neuen Steuersätzen. Dieser Grundsatz gilt auch für Teilzahlungen und Teilrechnungen. Weitere Informationen zum neuen Steuersatz finden Sie in der Broschüre «MWST-Info 19», die auf der Website www.estv.admin.ch heruntergeladen werden kann.
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