Ab 1. Januar wird die Mehrwertsteuer erhöht. Die Erhöhung dieses Steuersatzes war Teil der AHV-Reform 2021, welche die Stimmbevölkerung Ende September 2022 an der Urne angenommen hat. Der Normalsatz wird neu 8,1 Prozent (bisher 7,7 Prozent), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 Prozent (bisher 3,7 Prozent) und der reduzierte Satz 2,6 Prozent (bisher 2,5 Prozent) betragen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht das Datum der Rechnung oder deren Bezahlung. Alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht wurden, unterliegen also den neuen Steuersätzen. Dieser Grundsatz gilt auch für Teilzahlungen und Teilrechnungen. Weitere Informationen zum neuen Steuersatz finden Sie in der Broschüre «MWST-Info 19», die auf der Website www.estv.admin.ch heruntergeladen werden kann.
7. Mai
Freimitglied Hansruedi Linder
Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg
zum 90.Geburtstag
28. Mai 2024
Andreas
Graf
Schönburgstrasse 48
3013 Bern
zum 70. Geburtstag
Freimitglied Ruedi Kündig-Murer
Salachstrasse 10
6438 Ibach
gestorben am 5. März 2024
im Alter von 88 Jahren.
Mitglied Roger Uetz
Mühlebühlstrasse 2,
5737
Menziken, gestorben am 15. März 2024
im Alter von 56 Jahren.
Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.
Immerblüht GmbH
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