Die Fachgruppen der einzelnen Bereiche haben es eingehend diskutiert, der Zentralvorstand von JardinSuisse hat entschieden: Per Lehrbeginn 2024 sollen die Löhne der Lernenden etwas höher ausfallen.
Der Lehrvertrag ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, welches zwischen Lehrbetrieb, Lernenden und gesetzlichem Vertreter der Lernenden abgeschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine zweijährige (EBA) oder eine dreijährige (EFZ) Lehre handelt. Jeder Lehrvertrag muss durch das Kantonale Berufsbildungsamt genehmigt werden. Der Lehrvertrag ist ein auf eine bestimmte Zeit fest abgeschlossener Vertrag, welcher ohne Kündigung am vereinbarten Termin endet. Anpassungen zugunsten der Lernenden können jederzeit vorgenommen werden. Die nebenstehenden Richtsätze für die Löhne der Lernenden haben den Charakter einer Empfehlung.
Richtsätze für die Entschädigung der Lernenden
gültig ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
JardinSuisse 2018 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2019 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2020 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2021 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2022 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2023 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2024 Fr. 750.00 Fr. 950.00 Fr. 1300.00
Empfehlung Entschädigung Lernenden für Zweit- und Zusatzlehren
branchenfremd 2024 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
branchenintern 2024 Fr. 1500.00 Fr. 1800.00
Urs Bär
Bösch 65
6331 Hünenberg
70. Geburtstag
Freimitglied Bruno Stauffer
Romontweg 6
2542 Pieterlen
70. Geburtstag
Peter Gehring
Mörsburgstrasse 16
8472 Seuzach
70. Geburtstag
um unser Ehrenmitglied
Daniel Bürgin
Bolzbach 20
6462 Seedorf
verstorben am 27. August 2025 im Alter von 83 Jahren.
Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.
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