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Reduktionsziele und Instrumente des CO2-Gesetzes sollen bis 2024 gelten

Das Volksverdikt gegen das revidierte CO2-Gesetz hätte auch für Pflanzenproduzenten Folgen, die am CO2-Reduktionprojekt des Bundes für Zierpflanzenproduzenten mit Gewächshäusern teilnehmen. Eine parlamentarische Initiative, die eine Verlängerung der CO2-Reduktionsziele bis 2024 fordert, könnte dies verhindern. Schon früh hatte sich JardinSuisse für eine solche Übergangslösung eingesetzt.

«Der Bundesrat unterstützt die Weiterführung der bis 2021 befristeten Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024», teilt das Bundesamt für Umwelt Mitte September mit. Bis Ende Jahr soll das Departement für Verkehr, Energie und Kommunikation eine Vernehmlassungsvorlage dazu ausarbeiten. Ende September beschloss der Nationalrat mit 143 zu 43 Stimmen, die CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024 im Sinne einer Übergangslösung zu verlängern. Einzig die SVP stimmte geschlossen dagegen, weil ihr Antrag für einen tieferen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe nicht angenommen wurde. Die Mehrheit im Nationalrat war darauf bedacht, eine solche Übergangslösung schlank zu halten und weder mit zusätzlichen Begehren noch mit Verschärfungen oder Entschärfungen zu befrachten.

Die Differenzbereinigung des Übergangsgesetzes durch den Ständerat ist auf die kommende Wintersession terminiert. Voraussichtlich am 17. Dezember erfolgt die Schlussabstimmung. Im Juni bereits hat der Bericht der Umweltkommission des Nationalrats ­(UREK-N) zur parlamentarischen Initiative «Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz» eine solche Lösung vorgeschlagen. Die parlamentarische Initiative will verhindern, dass bis Ende 2021 befristete Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes von 2011 auslaufen. Parallel dazu reichte Nationalrat Peter Schilliger (FDP Luzern) die Motion «Für Klimaeffizienz – Lücken im Gesetz vermeiden» ein.

JardinSuisse fordert eine Verlängerung
Im Vorfeld dieser Debatte hat sich JardinSuisse für diesen Weg auf Bundesebene stark gemacht und dazu das Netzwerk JardinPolitique aktiviert. Unterstützt wurde JardinSuisse vom Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP). Beide Unternehmerverbände befürworten die parlamentarische Initiative.

Weil die Bevölkerung das revidierte CO2-Gesetz am 13. Juni an der Urne abgelehnt hat, würden die befristeten Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes ab 2022 hinfällig. Betroffen wären auch rund 200 JardinSuisse-Produktionsbetriebe für Zierpflanzen, die an einem CO2-Reduktionprojekt des Bundes teilnehmen. Seit 2014 sind ihnen mehr als 10 Millionen Franken aus den CO2-Abgaben rückvergütet worden.

Durch jahrelange und kontinuierliche Anstrengungen konnten die Emissionen pro Fläche in Schweizer Gewächshäusern zwischen 1990 und 2020 um rund 35 Prozent oder 29 000 Tonnen CO2 jährlich reduziert werden. Nur mit einer Rückvergütung der CO2-Abgaben stehen den Gewächshausbetreibern genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um auf dem Reduktionsweg weiterzugehen.

Die Verbände der Gewächshausbranche setzen sich dafür ein, dass die Schweizer Gewächshäuser bis Ende 2030 zu 80 Prozent fossilfrei beheizt werden und bis Ende 2040 auch die Spitzenlast fossilfrei abgedeckt wird. Dafür benötigen sie aber zwingend die CO2-Rückerstattungsbeiträge sowie die bereits zugesicherten Förderbeiträge über das Förderprogramm «Heizungsersatz in Gewächshäusern».

Gefährdete Ziele des Klimaschutzes
«Die in der Initiative vorgeschlagenen Emissionsverminderungen von 1,5 Prozent pro Jahr gegenüber 1990 werden allerdings nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Ziel von Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu erreichen», teilt das Bundesamt für Umwelt mit. Der Bundesrat hält es deshalb für wichtig, bereits ab 2022 Klimaschutzmassnahmen im Ausland zuzulassen. Zusätzlich beauftragte er das Departement für Verkehr, Energie und Kommunikation, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage für die Eckwerte der Klimapolitik bis 2030 auszuarbeiten.

Martina Hilker/Urs Rüttimann

 
 

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