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Ausbildung für das Führen von
Baumaschinen in der Grünen Branche

Das Führen von Baumaschinen zählt zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Diese Beurteilung basiert auf der Erfahrung aus der Unfallstatistik der Suva.
Die Auswertungen zeigen, dass das Schadensausmass bei einem Unfall sehr
hoch sein kann.

(rp) Das Führen von Baumaschinen setzt das Bewusstsein für die erhöhten Gefährdungen voraus und das Wissen, wie man sich vor diesen schützt. Die Suva ist überzeugt, dass durch die Ausbildung der Mitarbeitenden die Risiken entscheidend minimiert werden können. Ausgenommen von der Ausbildungspflicht sind mitgängergeführte Baumaschinen oder Baumaschinen mit Trittbrett.

Kurse für Baumaschinen mit Fahrersitz
Die Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8. Für die Erfüllung der Ausbildungspflicht stehen dem Betrieb verschiedene Ausbildungsmodelle zur Verfügung. Für das Führen von Baumaschinen mit Fahrersitz sind dies:

Ausbildungsmodell B: Die Ausbildung erfolgt bei einer Ausbildungsstätte oder einem Ausbildner, die selbst deklarieren, dass sie mit ihrer Ausbildung den Stand der Technik erfüllen. Die Ausbildungsstätten überprüfen nach der Ausbildung, ob die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte. Im Anschluss ist eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb notwendig.

Ausbildungsmodell C: Die Mitarbeitenden werden durch eine fachkundige Person im eigenen Betrieb ausgebildet. Die Fachperson muss dafür über entsprechende Praxiserfahrung und pädagogische Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen. Am Ende der Ausbildung überprüft die fachkundige Person, ob die Ausgebildeten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Wenn ja, stellt der Betrieb einen Ausbildungsnachweis aus. Darauf müssen die vermittelten Kompetenzen festgehalten sein. Die betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in dem sie vermittelt wurde.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine Baumaschinen führen. Davon ausgenommen sind Auszubildende, die gemäss Bildungsplan Baumaschinen führen müssen. JardinSuisse hat den Handlungsbedarf erkannt und die Ausbildung für das Führen von Baumaschinen in der Grundbildung der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aufgenommen. Seit Lehrbeginn im August 2018 ist diese Ausbildung für Lernende EFZ sowie EBA (Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau), im Rahmen der überbetrieblichen Kurse, ein Bestandteil der Ausbildung. Im Zentrum der dreitägigen Ausbildung steht der sichere Einsatz der Baumaschinen. Die Ausbildung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und wurde, im Rahmen der Fünfjahresüberprüfung des Bildungsplanes, sowohl vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als auch vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Suva gutgeheissen.

Mehr Ausbildungen pro Jahr
Bei allen anderen Mitarbeitenden, die im Betrieb für das Führen von Baumaschinen eingesetzt werden, besteht ein gewisser Nachholbedarf. Mitarbeitende, die bereits Erfahrungen im Führen von Baumaschinen haben, müssen auf ihre Kompetenzen überprüft werden und bei Bedarf ergänzend ausgebildet werden.

Die Suva wird im Rahmen ihrer Vollzugstätigkeit die Thematik aktiv ansprechen und die Betriebe bei der Umsetzung der Massnahmen unterstützen. Die Bildungszentren von JardinSuisse bieten ab September 2021 die dreitägigen Kurse (Baugeräteführer-Modul 1) vermehrt an. Weitere Informationen zur Ausbildung für das Führen von Baumaschinen in der Grünen Branche sind bei JardinSuisse unter www.bildung.jardintop.ch aufgeschaltet. In den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg gelten kantonale Bestimmungen. Auskunft dazu geben die zuständigen kantonalen Behörden.

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

16. September 2025 

Urs Bär

Bösch 65
6331 Hünenberg
70. Geburtstag    


26. September 2025  

Freimitglied Bruno Stauffer 

Romontweg 6
2542 Pieterlen 
70. Geburtstag  

2. Oktober 2025    

Peter Gehring

Mörsburgstrasse 16
8472 Seuzach
70. Geburtstag  

Wir trauern um

um unser Ehrenmitglied  
Daniel Bürgin
Bolzbach 20 
6462 Seedorf
verstorben am 27. August 2025 im Alter  von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden

Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern 

Garte Zyt GmbH
René Seiler
Sonnhaldestrasse 31
4912 Aarwangen BE 


Regionalsektion JardinSuisse Thurgau 

Erdilo GmbH
Enrico Winzeler
Frauenfeldstrasse 11
8252 Schlatt TG 



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