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Keine Entschädigung für vernichtete Pflanzen

Mitte August nahm der Bundesrat zur Interpellation von Jacqueline de Quattro Stellung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation nach der Aufhebung des Lockdowns. In seiner Antwort vertritt er das Prinzip der Gleichbehandlung aller Branchen bei den Soforthilfen.

(ur) Unmittelbar nach dem Corona-Lockdown sah die Zukunft für Gärtnereien düster aus. Zu einem guten Teil blieben sie in der Frühlingshauptsaison auf ihren verderblichen Pflanzen sitzen, weil sie diese nicht wie gewohnt im Verkaufsladen oder Gartencenter verkaufen durften. In dieser schwierigen Zeit reichte die Waadtländer Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP) eine Interpellation mit der Forderung ein, die bereits beschlossenen generellen Hilfsmassnahmen mit zusätzlicher Unterstützung der Grünen Branche zu ergänzen. Das Netzwerk jardinpolitique.ch trug dazu bei, dass 29 Nationalräte die Interpellation kurzfristig mitunterzeichneten.
Mitte August nahm der Bundesrat zur Interpellation von de Quattro Stellung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation nach der Aufhebung des Lockdowns. In seiner Antwort vertritt er das Prinzip der Gleichbehandlung aller Branchen bei den Soforthilfen. Zudem weist er auf die frühe Wiedereröffnung der Gärtnereiverkaufslokale am 27. April hin, für den sich JardinSuisse stark gemacht hatte.

Foto: Urs Rüttimann
Foto: Urs Rüttimann

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