Aktuell

 
 
g'plus Banner Werbung
 
 

Neue Vorschrift gegen Abschwemmen von PSM

Trinkwasser und Oberflächengewässer sollen besser geschützt werden. Mitte Dezember verabschiedete dazu der Bundesrat die revidierte Gewässerschutzverordnung, die am 1.Februar in Kraft tritt. Darin festgehalten sind genaue Kriterien, wann die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. Die 2021 verabschiedete Vorlage, die Risiken von Pestiziden in den Seen und Fliessgewässern zu reduzieren, wurde damit konkretisiert.

Die neue Verordnung betrifft unter anderem die Baumschulisten: Von Plätzen, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln (PSM) befüllt oder gereinigt werden, können hochkonzentrierte PSM weggespült werden und die Gewässer verunreinigen.

«Die angepasste Gewässerschutzverordnung legt fest, dass die Kantone diese Plätze bis spätestens am 31.Dezember 2026 ein erstes Mal und anschliessend mindestens einmal alle vier Jahre kontrollieren müssen», teilt das Bundesamt für Umwelt mit. Werden Mängel aufgedeckt, müssen diese umgehend behoben werden, damit von diesen Plätzen keine PSM mehr in die Gewässer gelangen.

Text und Foto: Urs Rüttimann

g’plus – Fachmagazin für die grüne Branche
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
T 044 388 53 53
F 044 388 53 40
M redaktion(at)gplus.ch

Herausgeber von g’plus ist JardinSuisse, 
Unternehmerverband Gärtner Schweiz. 

Jardin Suisse