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Unternehmen sollen gemäss Gegenentwurf zur Gletscherinitiative Subventionen erhalten, wenn sie ihren Betrieb CO2-neutral ausrichten.zoom
Unternehmen sollen gemäss Gegenentwurf zur Gletscherinitiative Subventionen erhalten, wenn sie ihren Betrieb CO2-neutral ausrichten.
 
 
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Bald drei Milliarden für CO2-Netto-Null?

Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) hat den von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative mit 17 zu 7 Stimmen klar gutgeheissen. Es ist ein klarer Standpunkt zum Kernanliegen der Gletscherinitiative, die Klimaneutralität der Schweiz bis 2050.

Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) hat den von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative mit 17 zu 7 Stimmen klar gutgeheissen und dem Parlament überwiesen. «Damit zeigt sie einmal mehr ihre Unterstützung für das Kernanliegen der Gletscherinitiative, die Klimaneutralität der Schweiz bis 2050», teilt das Sekretariat der UREK-N mit. Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag soll dieses Ziel gesetzlich verankert und mit Zwischenzielen und sektoriellen Richtwerten angepeilt werden.


Während im Sektor Gebäude und Verkehr bis 2050 überhaupt kein CO2 mehr ausgestossen werden soll, liegt das Reduktionsziel für die Industrie in diesem Zeitrahmen bei 90 Prozent. Im Entwurf sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um die Emissionen in der Wirtschaft und Gesellschaft bereits 2040 um 75 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Auch sollen die Finanzflüsse klimaerträglich ausgerichtet und der Klimaschutz in Städten und Agglomerationen unter anderem mit Begrünung erträglicher gemacht werden. Zusätzlich wird vorgeschlagen, mit sogenannten Negativemissionstechnologien Kohlendioxid der Erdatmosphäre zu entziehen.


Mit Fördergeldern sollen Unternehmen auf freiwilliger Basis unterstützt werden, ihre Emissionen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. 1,2 Milliarden Frankenwährend sechs Jahren werden vorgeschlagen für die Transformation «neuartiger Prozesse und Technologien». Für den Ersatz fossiler und ineffizienter elektrischer Heizungsanlagen sowie energetischer Gebäudesanierungen sollen während zehn Jahren jährlich bis zu 200 Millionen Franken eingesetzt werden, also insgesamt bis zu zwei Milliarden Franken. «Mit der detaillierten Zielsetzung schafft das Gesetz die Grundlage, um in Zukunft die geeigneten kurzfristigen Klimaschutzmassnahmen zu ergreifen, insbesondere im CO2-Gesetz», hält die Umweltkommission des Nationalrates fest. Ihrer Einschätzung nach sind die vorgeschlagenen Massnahmen sozialverträglich und stärken die Volkswirtschaft. Zusätzlich hat die Kommission mit der Beratung der Biodiversitätsinitiative und des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates begonnen.


JardinSuisse ermöglicht seit Jahren Gärtnereien, die Mitglied im Verbandsind, an Förderprogrammen des Bundesteilzunehmen, welche die Energieeffizienz verbessern. Ein weiteres Projekt zur Dekarbonisierung von Zierpflanzenbetrieben ist in Vorbereitung.

Urs Rüthimann

https://www.jardinsuisse.ch/de/umwelt/umweltschutz/co2-abgabe/

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