15.01.2026

FaBe Pflanzenschutzmittel: Klare Regeln ab 2026

Seit 2026 gelten neue Vorgaben für die Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM). Zentrale Neuerung ist der verbindliche Umtausch.

Seit 2026 gelten neue Vorgaben für die Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM). Zentrale Neuerung ist der verbindliche Umtausch: Alle gültigen FaBe Landwirtschaft und Gartenbau (LG) müssen bis spätestens am 30. Juni beim Bund in eine FaBe Landwirtschaft (L) oder FaBe Gartenbau (G) überführt werden. 

Für Entlastung sorgt eine Präzisierung des Bundes vom 19. Dezember 2025: Die aktuali­sierte Liste der anerkannten Abschlüsse schafft Klarheit. Neu gilt:

  • EFZ Gärtner/-in mit Abschluss vor 2003 ist für die FaBe Gartenbau anerkannt.
  • EFZ Gärtner/-in 2003 bis 2025 bleibt für Gartenbau und Landwirtschaft gültig.

Damit erhalten Betriebe und Fachpersonen die nötige Planungssicherheit. Die vollständige Abschlussliste und weiterführende Informationen, inklusive Tipps zum Umtausch der FaBe finden Sie hier.