07.05.2025
Japankäfer: Massnahmen müssen vor dem 1. Juni umgesetzt werden
Die Flugsaison des Japankäfers beginnt in Kürze. Betriebe, die Pflanzen in Verkehr bringen, müssen vor dem 1. Juni des jeweiligen Jahres bestimmte Schutzmassnahmen umsetzen. Nur so ist gewährleistet, dass Pflanzen vom betroffenen Betrieb aus der jeweiligen Pufferzone heraus verkauft oder transportiert werden dürfen.

Japankäfer
Wird ein Betrieb erst während der Flugzeit des Japankäfers Teil eines Befallsherds, einer Befallszone oder einer Pufferzone, dürfen Pflanzen, die ab dem 1. Juni ungeschützt waren, nicht mehr aus dieser Zone gebracht werden.
- Die Massnahmen und weitere sind im Dokument «Massnahmen Japankäfer» zusammengefasst, das JardinSuisse Ende März per Newsletter an seine Mitglieder versendet hat. Sie finden es online unter: jardinsuisse.ch → Umwelt → Schadorganismen.
- Zusätzliche Informationen stellen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)und der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) im Merkblatt Nr. 20 zur Verfügung: www.blw.admin.ch → Japankäfer → Dokumente → Merkblatt Nr. 20.
- Eine aktuelle Übersicht über befallene Gebiete bietet die Agroscope-Befallskarte: www.agroscope.admin.ch → Japankäfer.
Text: Eliane Läuchli, Foto: Katja Schulz, Wikimedia Commons
