22.09.2023
Empfehlung für Löhne der Lernenden
Die Fachgruppen der einzelnen Bereiche haben es eingehend diskutiert, der Zentralvorstand von JardinSuisse hat entschieden: Per Lehrbeginn 2024 sollen die Löhne der Lernenden etwas höher ausfallen.
Der Lehrvertrag ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, welches zwischen Lehrbetrieb, Lernenden und gesetzlichem Vertreter der Lernenden abgeschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine zweijährige (EBA) oder eine dreijährige (EFZ) Lehre handelt. Jeder Lehrvertrag muss durch das Kantonale Berufsbildungsamt genehmigt werden. Der Lehrvertrag ist ein auf eine bestimmte Zeit fest abgeschlossener Vertrag, welcher ohne Kündigung am vereinbarten Termin endet. Anpassungen zugunsten der Lernenden können jederzeit vorgenommen werden. Die nebenstehenden Richtsätze für die Löhne der Lernenden haben den Charakter einer Empfehlung.
- Die Ansätze für das 1. und 2. Lehrjahr gelten auch für Gärtner EBA.
- Die neuen Ansätze gelten für Lehrverträge ab August 2024.
- Die Anpassung bestehender Lehrverträge liegt in der Kompetenz der Lehrbetriebe.
- Für eine Lehrvertragsverlängerung wird ein Lohn für Lernende von 1500 Franken empfohlen.
- Zusatzlehre in einer zweiten Produktionsrichtung: Empfohlene Lehrdauer 2 Jahre.
- Zusatzlehre von Produktion nach GaLaBau: Empfohlene Lehrdauer 2 Jahre.
Richtsätze für die Entschädigung der Lernenden
gültig ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
JardinSuisse 2018 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2019 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2020 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2021 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2022 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2023 Fr. 600.00 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
JardinSuisse 2024 Fr. 750.00 Fr. 950.00 Fr. 1300.00
Empfehlung Entschädigung Lernenden für Zweit- und Zusatzlehren
branchenfremd 2024 Fr. 800.00 Fr. 1100.00
branchenintern 2024 Fr. 1500.00 Fr. 1800.00
