03.04.2013

Vorerst keine Schutzblase für Lehrlinge

Um die Interessen seiner Mitglieder auch auf politischer Ebene zu wahren, sichtet ­JardinSuisse regelmässig Vernehmlassungen und nimmt wenn nötig Stellung dazu. Zwei Meldungen für die Grüne Branche waren jüngst von Interesse: die Verordnung gefährlicher Arbeiten für Jugendliche und das Verordnungspaket «Umwelt Herbst 2017».

Der Verband JardinSuisse erachtete die Vernehmlassung «Totalrevision der Verordnung des Eidgenössischen Departments für Wirtschaft, Bildung und Forschung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche» nicht für notwendig.
Der Verband JardinSuisse erachtete die Vernehmlassung «Totalrevision der Verordnung des Eidgenössischen Departments für Wirtschaft, Bildung und Forschung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche» nicht für notwendig.

Um die Interessen seiner Mitglieder auch auf politischer Ebene zu wahren, sichtet JardinSuisse regelmässig Vernehmlassungen und nimmt wenn nötig Stellung dazu. Bezüglich aktueller Vernehmlassungen sind jüngst zwei Meldungen für die Grüne Branche von Interesse.

Keine Revision der Verordnung für ­gefährliche Arbeiten für Jugendliche
JardinSuisse hat am 17. Januar Stellung zur Vernehmlassung «Totalrevision der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über gefährliche Arbeiten für Jugendliche» genommen. Der Verband erachtete die Totalrevision weder als notwendig noch als zweckmässig. Insbesondere eine Auswahl an Artikeln, die ein Ausbilden von Lernenden auf der Baustelle schlicht verunmöglichen würde, wurde von JardinSuisse ausdrücklich abgelehnt. Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einem Schreiben vom 7. Februar 2017 informierte, wurde der Revisionsprozess aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen bis auf weiteres sistiert, was klar als Erfolg für JardinSuisse gewertet werden kann.

Verordnungspaket «Umwelt Herbst 2017» für JardinSuisse unbedenklich
Die Vernehmlassung «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017» wurde von JardinSuisse geprüft. Hierbei ging es um Anpassungen von Verordnungen im Bereich des Umweltrechts. Speziell die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung sowie die Verordnung über die Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) wurden von externen Experten kritisch auf mögliche Nachteile für JardinSuisse Mitglieder geprüft. Bei der Sichtung der Dokumente konnten keine Änderungen festgestellt werden, die sich negativ auf die Mitglieder von JardinSuisse auswirken würden. Auch der Austausch mit branchen­nahen Verbänden hat ergeben, dass es seitens JardinSuisse keiner schriftlichen Intervention bedarf.