21.08.2025
Personalunion 2027: AKEW und AK Forte unterzeichnen Absichtserklärung
Die Ausgleichskassen AKEW und AK Forte haben im Mai 2025 einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einer engeren Zusammenarbeit erreicht: Die Kassenvorstände beider Ausgleichskassen unterzeichneten eine Absichtserklärung zur geplanten Personalunion (PU2027). Ziel dieses strategischen Zusammenschlusses ist die Schaffung einer gemeinsamen Organisation unter einheitlicher operativer Leitung, wobei die zwei Ausgleichskassen weiterhin ihre rechtliche Selbstständigkeit bewahren.

Mit der Personalunion verfolgen AKEW und AK Forte das erklärte Ziel, ihre Kräfte zu bündeln, um Qualität, Effizienz und Effektivität nachhaltig zu steigern sowie die langfristige Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit beider Ausgleichskassen zu sichern. Die künftige Organisation soll sämtliche Aufgaben abdecken, die ihr von den jeweiligen Gründerverbänden übertragen werden.
Zusammenarbeitsvertrag im Herbst
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung markiert den Startschuss für die Ausarbeitung eines detaillierten Zusammenarbeitsvertrages, der die organisatorischen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Kooperation regelt. Die Verabschiedung und Unterzeichnung dieses Vertrages ist für November 2025 vorgesehen. Mit dessen Inkrafttreten wird die Umsetzung der Personalunion per 1. Januar 2027 dann für beide Ausgleichskassen rechtsverbindlich.
Im Zuge dieser Entwicklung wurde Florian Fingerhuth am 14. Mai 2025 vom Vorstand der AK Forte einstimmig zum künftigen Leiter der AK Forte gewählt. Mit der Unterzeichnung des Zusammenarbeitsvertrages im November 2025 wird dann seine Ernennung zum Geschäftsführer der zwei Ausgleichskassen ebenfalls rechtskräftig. Der bisherige Geschäftsführer Dr. Urs Fischer der AK Forte wird seine Funktion bis Ende 2026 ausüben und die Personalunion anschliessend in beratender Rolle weiterhin begleiten.
Für das Jahr 2026 sind umfassende Vorbereitungsmassnahmen geplant, darunter der räumliche Zusammenschluss am Standort Schlieren, die Integration aller Mitarbeitenden, der Aufbau gemeinsamer Strukturen sowie die Harmonisierung der IT-Infrastruktur. Mit diesen Weichenstellungen festigen AKEW und AK Forte ihre Rolle als verlässliche und zukunftsorientierte Partner im schweizerischen (AHV-)Sozialsystem.
Weitere Informationen: www.akew.ch, www.akforte.ch
Text: mgt
Fingerhuth einstimmig gewählt
Der Vorstand der AK Forte hat per Mitte Mai 2025 neu für die beabsichtigte Personalunion zwischen den zwei Ausgleichskassen AKEW und AK Forte mit Start ab 1. Januar 2027 Herrn Florian Fingerhuth als neuen Geschäftsführer der AK Forte gewählt.
«Die einstimmige Wahl zum neuen Geschäftsführer der Personalunion 2027 für die zwei Ausgleichskassen AKEW und AK Forte ehrt mich persönlich sehr. Mit grossem Engagement und mit hoher Motivation werde ich alles daransetzen, den vielfältigen und zum Teil komplexen Ansprüchen gegenüber den privatwirtschaftlich organisierten Ausgleichskassen gerecht zu werden», so Florian Fingerhuth nach der Wahl.
Im Zuge einer geordneten Nachfolgeregelung wird dann Florian Fingerhuth im Rahmen einer Personalunion 2027 beide Ausgleichskassen mitsamt allen übertragenen Aufgaben gesamtverantwortlich führen. Der bisherige Geschäftsführer Dr. Urs Fischer wird im Mandatsverhältnis die Übergangsphase aktiv mitbegleiten und so für einen reibungslosen (Führungs-)Übergang sorgen.
Personalunion 2027

Über die beiden Ausgleichskassen
Die AKEW ist eine Verbandsausgleichskasse, die vom Bund bzw. von Kantonen übertragene Aufgaben wahrnimmt und die sich auf die Bedürfnisse der Elektrizitätsbranche konzentriert. Die AK Forte entstand im Jahr 2022 aus dem Zusammenschluss der früheren Ausgleichskassen Verom, Gärtner & Floristen sowie Schreiner.
