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Landwirte verwenden weniger Pestizide

Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Dieser setzt sich zum Ziel, weniger Pflanzenschutzmittel (PSM) anzuwenden und damit den Eintritt von Pestiziden in die Umwelt zu vermindern. Nach zwei Jahren seien 16 der insgesamt 51 definierten Massnahmen erfüllt

(ur) Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Dieser setzt sich zum Ziel, weniger Pflanzenschutzmittel (PSM) anzuwenden und damit den Eintritt von Pestiziden in die Umwelt zu vermindern. Nach zwei Jahren seien 16 der insgesamt 51 definierten Massnahmen erfüllt, zieht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Zwischenbilanz. «Die Beteiligung der Landwirte an den neuen Programmen mit reduziertem Pflanzenschutzmittel-Einsatz steigt stetig», teilt das BLW weiter mit. «Heute wird über die Hälfte der offenen Ackerfläche ohne Insektizid- und Fungizid-Behandlungen bewirtschaftet.» Den jährlichen Zwischenbericht zum «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» verfassen die dafür verantwortlichen Bundesstellen BWL, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Staatssekretariat für Wirtschaft und Forschungszentrum Agroscope.

Die Umsetzung des Aktionsplans hat der Bund unter anderem mit neuen Direktzahlungen für den Anbau mit mechanischer Unkrautbekämpfung anstelle von Herbiziden vorangetrieben. Weiter erhielten Bauern Abgeltungen, die in ihren Obst-, Reben- und Zuckerrübenkulturen nur reduziert Insektizide und Fungizide sprühten. Diese Gelder ergänzen die bestehenden Beiträge für Ackerkulturen. Mittelfristig sollten weitere Anwendungen von PSM durch alternative Methoden ersetzt werden, stellt der Zwischenbericht in Aussicht. Flankierend erliess der Bund strengere Vorschriften für die Zulassung und Anwendung von Pestiziden. Bei der Tankinnenreinigung förderte er zusätzlich neue Techniken, die ein direktes Abschwemmen schädlicher Substanzen in die Gewässer reduzieren.

Ende August veröffentlichte das BLW auch eine Liste für PSM, die im Hobby­bereich eingesetzt werden dürfen. Will ein Anbieter ein solches Produkt an Hobbygärtner beziehungsweise für die nichtberufliche Verwendung verkaufen, muss er ein Gesuch stellen. «Dabei werden in erster Linie die einfache Dosierbarkeit sowie die Gesundheitsrisiken für die Anwender beurteilt», so das BLW. Sind diese Anforderungen erfüllt, kann das PSM den Ausweis «Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung» erhalten. Massnahmen des «Aktionsplans Pflanzenschutz» zielen aber auch darauf ab, die Zulassung von PSM für Hobbygärtner strenger zu regeln. Die menschliche Gesundheit und insbesondere die Umwelt müssen gemäss BLW besser geschützt werden. In der beruflichen Anwendung von PSM sollen deshalb nur noch Personen Produkte erhalten, die eine gültige Fachbewilligung vorweisen. Mit Weiterbildung muss deren Gültigkeit regelmässig aktualisiert werden.

www.blw.admin.ch
→ Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
→ Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Der Bund kontrolliert jährlich, wie weit die Landwirtschaft den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel umgesetzt hat. (Foto: Urs Rüttimann)zoom
Der Bund kontrolliert jährlich, wie weit die Landwirtschaft den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel umgesetzt hat. (Foto: Urs Rüttimann)

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